Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte das Urteil der Vorinstanz und verurteilte den 48-Jährigen wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Franken. Eine frühere Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Franken wird vollzogen.

Die beschlagnahmten Hanfpflanzen, deren Blüten der Bauer einem Thurgauer Getränkehersteller für die Produktion von Cannabis-Eistee hatte verkaufen wollen, werden vernichtet. Der Beschuldigte hatte verlangt, dass die rund 150 Kilogramm Hanfblüten unter behördlicher Aufsicht zu einem Sirup für den Eistee verarbeitet werden sollen.

Beim Prozess vom Freitagmorgen war es um die Ernte aus dem Jahr 2014 gegangen. Laut der Messung der Polizei hatte der Hanf einen durchschnittlichen THC-Gehalt von 3,2 Prozent, was weit über dem Grenzwert liegt. Hanf mit einem THC-Gehalt von über 1,0 Prozent gilt seit 2011 als Droge.

"Ich baue keinen Drogenhanf an", sagte der 48-Jährige an der Berufungsverhandlung und verlangte einen Freispruch. Er habe davon ausgehen können, dass der im Frühling 2014 ausgesäte Hanf ungefähr den gleichen THC-Gehalt aufweisen werde, wie jener des Vorjahrs, von dem die Samen stammten.

Die Ernte 2013 hatte einen THC-Gehalt von 0,7 Prozent. Die Samen dafür habe er von einem befreundeten Bauern bekommen, weil die Ernte des Vorjahrs ebenfalls als Drogenhanf galt und deshalb vernichtet worden war. Wie jedes Jahr habe er den Hanfanbau vorschriftsgemäss gemeldet. Die Polizei habe jedoch Fehler gemacht bei der Kontrolle. Die Messresultate seien nicht korrekt gewesen.

Genug vom Hanfanbau

Gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte der Bauer nach der Urteilseröffnung am Freitagnachmittag, er habe einen Schuldspruch erwartet. Viel schlimmer sei, dass der beschlagnahmte Hanf nun vernichtet werde. Er überlege sich nun, ob er mit dem Anbau von Industriehanf aufhören solle.

Der 48-Jährige baut auf seinem Hof im Toggenburg seit 2005 als Nischenprodukt Industriehanf an und kämpft seit Jahren gegen die Behörden. Ihm sei es ums Prinzip gegangen. Die behördliche Repression gegen den Hanfanbau sei unsinnig, denn Industriehanf eigne sich wegen seiner Zusammensetzung gar nicht als Betäubungsmittel.

Die jahrelangen Gerichtsverfahren hätten ihm hohe Kosten verursacht und einen Teil seines Jahreseinkommens von rund 30'000 Franken weggefressen. Allein das jüngste Verfahren kostete den Bauern rund 11'000 Franken - etwa gleich viel wie er für den Verkauf der Hanfblüten an den Getränkeproduzenten bekommen hätte.

Weiteres Verfahren hängig

Wie der Strafrichter am Freitag vor Gericht sagte, ist bereits ein weiteres Strafverfahren gegen den Bauern hängig. Die Polizei hatte bei der Kontrolle der Ernte vom letzten Jahr in einem Gewächshaus auf dem Hof des Beschuldigten 10 Pflanzen mit einem THC-Gehalt von 2,7 Prozent gefunden. Die Pflanzen auf dem Feld hingegen seien mit einem Wert von 0,5 Prozent in Ordnung gewesen.

sda