Der Grosse Rat hat sich mit der Entschädigungsfrage von Kulturland bei Infrastrukturbauten befasst. Dabei setzte sich eine Mehrheit für eine Verdreifachung des Schätzwerts ein. Der Regierungsrat wollte eine zweifache Entschädigung, FDP und GLP gar keine Änderung.

Bund ist nicht Kanton

Wenn Grundeigentümer von Kulturland aufgrund eines Vorhabens des Bundes, wie etwa eines Eisenbahntrassees oder des Ausbaus der Autobahn, enteignet werden, erhalten sie seit 2021 das Dreifache des Schätzpreises. Bei kantonalen Vorhaben gelte dies aber nicht, schreibt BVA-Geschäftsführer und Mitte-Grossrat Ralf Bucher in seinem Rückblick auf die Debatte für unsere Zeitung. So hätten verschiedene bäuerliche Vertreter bereits 2020 eine Angleichung an Bundesrecht gefordert.

Verschiedene Votanten erklärten nun im Grossen Rat, dass es unverständlich sei, wenn etwa ein Landeigentümer, der sowohl vom Autobahnausbau wie auch von einer Umfahrungsstrasse betroffen sei, vom Bund 30 Franken pro Quadratmeter erhalte und vom Kanton 20 Franken. So hatte es der Regierungsrat vorgeschlagen.

Für Bauern und Private?

Ganz anders sahen dies die FDP und die GLP. Der Missgunst liege allenfalls ein Missverständnis zugrunde, mutmasst Ralf Bucher. So wurde seitens der FDP behauptet, nur die Bauern, nicht aber private Landbesitzer, würden von der höheren Entschädigung profitieren. Dies soll nun in einer zweiten Lesung überprüft werden.

Alle anderen Parteien wollten eine Angleichung an Bundesrecht und den dreifachen Schätzpreis entschädigt haben. Dies sei mit durchschnittlich 30 Franken immer noch weit weg von ei-nem Preis etwa im Baugebiet. Schliesslich setzte sich die Ratsmehrheit deutlich mit 88 zu 36 Stimmen für die dreifache Erhöhung durch. In der Schlussabstimmung war das Resultat noch deutlicher.