Bis am 14. Mai sollten die Nützlingsstreifen angesät werden. Das gilt für ein- und mehrjährige Nützlingsstreifen, die mindestens vier Jahre am selben Standort bleiben. Die vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bewilligten Saatgutmischungen für Produktionssystembeiträge nach Direktzahlungsverordnung (DZV) sind gegenüber dem Vorjahr bis auf eine unverändert. In den Zentralalpen und an der Alpensüdflanke sollten diese Mischungen nicht verwendet werden, weil sie die einheimische Flora verändern können. Hingegen eigne sich die Saatgutmischung «Nützlingsstreifen GR/TI/VS einjährig» auch in den Zentralalpen und an der Alpensüdflanke, da sie entsprechend angepasst worden sei, heisst es im Datenblatt des BLW.

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Mit einem Entscheidungsdiagramm entscheiden

Wann kann man denn fahren? «Kein Befahren und keine Erdarbeiten wegen hohem Niederschlag.» Anfang Woche leuchtete diese Meldung dunkelrot auf dem Bodenmessnetz. Alle Messstandorte des Mittellands standen auf Rot, ausser jener in Treiten. Auf diesem eher gleyigen und skelettarmen Boden war ein Befahren gemäss Bodenmessnetz für alle Fahrzeuge unter Einhaltung der Nomogramm-Werte frei. Auf der Website von Terranimo kann man den Tongehalt und die Saugspannung des Bodens sowie die Radlast und den Reifendruck des Fahrzeugs eingeben. Mithilfe des sogenannten Entscheidungsdiagramms kann so die Befahrbarkeit beurteilt werden. Das Diagramm zeigt auch das Nomogramm des Drucks und das Nomogramm des Bodens an.