Der Beitrag für Weidegang ist nur für Rindvieh und Wasserbüffel bestimmt. Pferde, kleine Wiederkäuer, Schweine, Geflügel, Hirsche und Bisons können nicht angemeldet werden.
Bei der Teilnahme am Programm zum «Weidebeitrag» für eine Rinderkategorie müssen alle anderen Rinderkategorien des Betriebs mindestens die Anforderungen des Standard-RAUS erfüllen.
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Beide Stufen nicht kumulierbar
Jeder Landwirt kann zwischen den beiden Stufen des RAUS-Programms wählen. Die beiden Stufen sind aber nicht kumulierbar.
Standard-RAUS: Für das Standard-RAUS sind von November bis April 13 Ausläufe pro Monat und von Mai bis Oktober 26 Ausläufe pro Monat erforderlich.
«Weidebeitrag»: Für den Weidebeitrag ist im Winter eine Anzahl von 22 Ausläufen pro Monat erforderlich. Während der Vegetationsperiode (Mai bis Oktober) werden 26 Ausläufe pro Monat gefordert, wobei mindestens 70 % der täglichen Trockensubstanz (TS)-Tagesration als Weidegras auf der Weide aufgenommen werden muss. Grundsätzlich sollte der Anteil von 70 % Weidegrass in der Ration gleichmässig während der Vegetationsperiode eingehalten werden und nicht im Durchschnitt über die Saison.
Konsequenzen für die Praxis
Um 70 % der TS-Tagesration auf der Weide zu decken, sind etwa 20 bis 25 Aren Weidefläche pro Milchkuh und 15 bis 20 Aren pro Mutterkuh erforderlich. Bei starken Regenfällen, Hitzewellen oder längerer Trockenheit und in den ersten zehn Tagen der Galtzeit sind Ausnahmen möglich. Zu beachten ist, dass für das Standard-RAUS neu eine Mindestweidefläche von 4 Aren pro Grossvieheinheit (GVE) vorgeschrieben ist.
Sömmerung hat keinen Einfluss auf RAUS-Beitrag
Generell hat die Sömmerung keinen Einfluss auf den RAUS-Beitrag, da die auf der Sömmerung verbrachten Tage dem Talbetrieb zugerechnet werden.
Da es möglich ist, die eine oder andere Rinderkategorie unabhängig voneinander beim RAUS-Beitrag «Weidebeitrag» anzumelden, bringt dies eine gewisse Flexibilität für Betriebe mit begrenzter Weidefläche mit sich. So können beispielsweise Jungrinder oder im Sommer gesömmerte Kühe, die im Frühling und Herbst in erheblichem Umfang auf dem Basisbetrieb weiden, den Weidebeitrag erfüllen, sofern die Anforderungen an den Auslauf im Winter ebenfalls erfüllt sind.
Faktenblatt «Weidebeitrag»: hier.
Überblick «Weidebeitrag»
Name der Massnahme | RAUS-Beitrag und Weidebeitrag |
Betroffener Bereich | Milchkühe, andere Kühe, Wasserbüffel |
Ziele | Senkung der Ammoniakemissionen und Förderung von gradlandbasierten Produktionssystemen |
Anforderungen | RAUS «Standard»:
RAUS «Weidebeitrag»:
Die beiden Programme sind für dieselbe Tierkategorie nicht kumulierbar. |
Höhe des Beitrags | RAUS «Standard»: Fr. 190.- pro GVE (Fr. 370.-/GVE Kalb) |
Zu beachten |
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Bemerkungen |
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Serie zum Absenkpfad (Teil 5)
Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?
In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:
- Schonende Bodenbearbeitung
- Angemessene Bodenbedeckung
- Herbizid-Verzicht im Ackerbau
- Verzicht auf PSM im Ackerbau
- Weidebeitrag
- Längere Nutzungsdauer von Kühen
- Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
- Massnahmen im Rebbau
- Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
- Massnahmen im ÖLN
- Änderungen in der Biodiversitätsförderung
- Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
- Waschplätze und Befüllen von Spritzen
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