Der Beitrag für Weidegang ist nur für Rindvieh und Wasserbüffel bestimmt. Pferde, kleine Wiederkäuer, Schweine, Geflügel, Hirsche und Bisons können nicht angemeldet werden.

Bei der Teilnahme am Programm zum «Weidebeitrag» für eine Rinderkategorie müssen alle anderen Rinderkategorien des Betriebs mindestens die Anforderungen des Standard-RAUS erfüllen. 

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Beide Stufen nicht kumulierbar

Jeder Landwirt kann zwischen den beiden Stufen des RAUS-Programms wählen. Die beiden Stufen sind aber nicht kumulierbar. 

Absenkpfad, Pflanzenschutzmittel und NährstoffverlusteVerschärfung beim pfluglosen Anbau – eine ÜbersichtSonntag, 24. Juli 2022

Standard-RAUS: Für das Standard-RAUS sind von November bis April 13 Ausläufe pro Monat und von Mai bis Oktober 26 Ausläufe pro Monat erforderlich. 

«Weidebeitrag»: Für den Weidebeitrag ist im Winter eine Anzahl von 22 Ausläufen pro Monat erforderlich. Während der Vegetationsperiode (Mai bis Oktober) werden 26 Ausläufe pro Monat gefordert, wobei mindestens 70 % der täglichen Trockensubstanz (TS)-Tagesration als Weidegras auf der Weide aufgenommen werden muss. Grundsätzlich sollte der Anteil von 70 % Weidegrass in der Ration gleichmässig während der Vegetationsperiode eingehalten werden und nicht im Durchschnitt über die Saison. 

AboAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffverlusteAb 2023 ist die Bodenbedeckung zwischen Ernte und Saat PflichtprogrammSonntag, 31. Juli 2022

Konsequenzen für die Praxis

Um 70 % der TS-Tagesration auf der Weide zu decken, sind etwa 20 bis 25 Aren Weidefläche pro Milchkuh und 15 bis 20 Aren pro Mutterkuh erforderlich. Bei starken Regenfällen, Hitzewellen oder längerer Trockenheit und in den ersten zehn Tagen der Galtzeit sind Ausnahmen möglich. Zu beachten ist, dass für das Standard-RAUS neu eine Mindestweidefläche von 4 Aren pro Grossvieheinheit (GVE) vorgeschrieben ist.  

Absenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffverlusteAuf Herbizide muss bereits ab Ernte 2022 verzichtet werdenSonntag, 7. August 2022

Sömmerung hat keinen Einfluss auf RAUS-Beitrag

Generell hat die Sömmerung keinen Einfluss auf den RAUS-Beitrag, da die auf der Sömmerung verbrachten Tage dem Talbetrieb zugerechnet werden.

Da es möglich ist, die eine oder andere Rinderkategorie unabhängig voneinander beim RAUS-Beitrag «Weidebeitrag» anzumelden, bringt dies eine gewisse Flexibilität für Betriebe mit begrenzter Weidefläche mit sich. So können beispielsweise Jungrinder oder im Sommer gesömmerte Kühe, die im Frühling und Herbst in erheblichem Umfang auf dem Basisbetrieb weiden, den Weidebeitrag erfüllen, sofern die Anforderungen an den Auslauf im Winter ebenfalls erfüllt sind.

AboAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeGrössere Anpassungen im Extenso-Anbau stehen anSonntag, 14. August 2022

Faktenblatt «Weidebeitrag»: hier.

Überblick «Weidebeitrag»

Name der MassnahmeRAUS-Beitrag und Weidebeitrag
Betroffener BereichMilchkühe, andere Kühe, Wasserbüffel
ZieleSenkung der Ammoniakemissionen und Förderung von gradlandbasierten Produktionssystemen
Anforderungen

RAUS «Standard»:

  • Pro Monat 26 Tage Weidegang von Mai bis Oktober und Weidefläche von mind. 4 Aren pro GVE
  • Pro Monat 13 Tage Auslauf von November bis April

RAUS «Weidebeitrag»:

  • Pro Monat 26 Tage Weidegang von Mais bis Oktober, mind. 70 % des Tagesbedarfs an TS durch Weidefutter gedeckt
  • Pro Monat 22 Tage Auslauf von November bis April

Die beiden Programme sind für dieselbe Tierkategorie  nicht kumulierbar.

Die übrigen Anforderungen für RAUS gelten auch für den  Weidebeitrag.

Die Einschreibung für 2023 ist ab August 2022 möglich.

Höhe des Beitrags

RAUS «Standard»: Fr. 190.- pro GVE (Fr. 370.-/GVE Kalb)

RAUS «Weidebeitrag»: Fr. 350.- pro GVW (Fr. 530.-/GVE Kalb)

Zu beachten
  • Wenn eine Rindviehkategorie am RAUS-Weidebeitrag teilnimmt, müssen alle anderen Rindviehkategorien mindestens am Stanard-RAUS teilnehmen.
  • 70 % der TS der Ration müssen auf der Weide in Form von Weidegras aufgenommen werden, sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen.
  • Es ist nicht möglich, eine Tierkategorie unter dem Jahr vom Weidebeitrag auf Standard-RAUS umzumelden.
Bemerkungen
  • Anmeldung pro Kategorie möglich
  • Kompatibel mit Sömmerung

AboBeiträgeRAUS: Die 4-Aren-Regelung erfordert eine Anpassung bei den WeidenFreitag, 19. August 2022

Serie zum Absenkpfad (Teil 5)

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen?

In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick:

Schonende Bodenbearbeitung
Angemessene Bodenbedeckung
Herbizid-Verzicht im Ackerbau
Verzicht auf PSM im Ackerbau
Weidebeitrag
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren
Massnahmen im Rebbau
Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen
Massnahmen im ÖLN
Änderungen in der Biodiversitätsförderung
Verminderung von Abdrift und Abschwemmung
Waschplätze und Befüllen von Spritzen

DossierAgrarpolitikAbsenkpfad Pflanzenschutzmittel und NährstoffeMontag, 5. September 2022