Frisch gebacken beziehungsweise gedruckt trifft nur auf die vergebenen Diplome zu. Denn will eine Frau die Abschlussprüfung zur Bäuerin mit Eidgenössischem Fachausweis FA abschliessen, sind zehn Modulabschlüsse und zwei Jahre Praxis in einem bäuerlichen Haushalt verlangt. Auch die diplomierten Bäuerinnen HFP haben mindestens sieben Modulabschlüsse und ebenfalls zwei Jahre Praxiserfahrung vorzuweisen, bevor der Abschluss gemacht werden darf.

lid/BauZ