Mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes RPG 2 soll das Bauen ausserhalb der Bauzonen gebremst werden. Das hat der National- und der Ständerat im September 2023 in Form eines indirekten Gegenentwurfs zur Landschaftsinitiative beschlossen. Die Teilrevision soll auch die Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone stabilisieren. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet. Darin schlägt der Bundesrat vor, dass die Zahl der Gebäude und die Gesamtheit der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch auf 101 Prozent gegenüber dem Vorjahr wachsen dürfen.

Im Willen des Volkes

Damit nehme der Bundesrat die Forderungen der Landschaftsinitiative ernst, RPG 2 stellt den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative dar, welche daraufhin zurückgezogen wurde, so der Wortlaut der Regierung. Das Volksbegehren wollte die Bauten ausserhalb der Bauzonen begrenzen. Die Initiative wurde zurückgezogen, nachdem das Parlament RPG 2 als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet hatte.

1 Prozent entspricht rund 6200 Gebäuden

Derzeit bestehen in der Schweiz rund 620 000 Gebäude ausserhalb der Bauzonen. Ein zusätzliches Wachstum von einem Prozent entspricht rund 6 200 Gebäuden. Durchschnittlich 500 Gebäude werden jedes Jahr ausserhalb der Bauzonen erstellt, wie der Bund mitteilt. Somit entspricht das noch zulässige weitere Wachstum einer Bautätigkeit von etwas über zehn Jahren.

Das heisst: Abriss

Eine weitere Präzisierung schlägt der Bundesrat beim sogenannten Gebietsansatz vor. Dabei handelt es sich um Spezialzonen, die der Kanton festlegen kann, um beispielsweise traditionelle Kulturlandschaften weiterzuentwickeln. Dort sind Umnutzungen oder Neubauten ausserhalb der Bauzonen unter strengen Bedingungen möglich. Das Volumen und die beanspruchte Fläche neuer Bauten müssen in diesem Fall vollständig kompensiert werden. Das heisst, es müssen andere Gebäude oder Anlagen in dieser Zone abgerissen werden.

Der Vorrang der Landwirtschaft

Ausserdem bekräftigt der Bundesrat in Landwirtschaftszonen den Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen, wie etwa dem Wohnen. Er schlägt umweltschutzrechtliche Erleichterungen bezüglich Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft vor. Schliesslich erteilt er den Kantonen den Auftrag, beim Vorgehen gegen illegales Bauen, die Verfahren zu verbessern. Die Vernehmlassung der Raumplanungsverordnung dauert bis 9. Oktober 2024.

 

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB findet die Abbruchprämie «inakzeptabel»

Als Reaktion auf die eröffnete Vernehmlassung wehrt sich SAB postwendend. Der Bundesrat wolle sich nicht an der sogenannten Abbruchprämie beteiligen. Diese Haltung sei aus ihrer Sicht inakzeptabel, so der SAB. 

Neue Bauten und Anlagen sollen gemäss dem Entwurf zur Raumplanungsverordnung zwar entstehen können, dafür müssen aber andere zurückgebaut werden. «Als Anreiz wird dazu eine Abbruchprämie eingeführt. Diese soll in erster Linie durch die Kantone finanziert werden, durch Erträge aus der Mehrwertabschöpfung. Nur können viele Kantone gar keinen Mehrwert abschöpfen, weil sie kein neues Bauland mehr einzonen dürfen. Aus Sicht der SAB muss sich deshalb der Bund an der Finanzierung der Abbruchprämie beteiligen», so der SAB.

Der Bundesrat schlägt weder einen Mechanismus zur Finanzierung der Bundesbeteiligung noch entsprechende finanzielle Mittel vor. Der Bund stiehlt sich somit aus der Verantwortung. Die Arbeitsgemeinschaft  werde die Unterlagen prüfen und ihre Stellungnahme einreichen.