Im Rahmen des Gesuchs um Direktzahlungen – und zur Erfüllung des ÖLN – sind Angaben zum Betrieb, zu den Strukturen und zu den Direktzahlungsarten erforderlich. Die GELAN-Kantone Freiburg, Bern und Solothurn erheben diese Agrardaten im Portal agate. Die Herbsterhebung 2022/2023, die Abschlusserhebung Sömmerung 2022 und Natur 2022 findet vom 2. September bis am 21. September 2022 statt.
Weidebeitrag
Die Anmeldung für den Weidebeitrag im Jahr 2023 erfolgt mit der laufenden Erhebung, die Anmeldung muss aber gut überlegt sein. Es kann nur der Weidebeitrag oder das Tierwohlprogramm RAUS angemeldet werden.
Frühjahr nur Abmeldungen
Im Frühling sind nur Abmeldungen möglich, Neuanmeldung sind voraussichtlich nicht möglich. Wenn der Weidebeitrag für eine Rinderkategorie angemeldet wird, müssen alle anderen Rinderkategorien mind. für das RAUS-Programm angemeldet werden
Das bedeutet auch Kälber müssen ab dem 01.01.2023 im Tierwohlprogram RAUS sein.
Zur Abschätzung, ob der Weidebeitrag erreicht werden kann, hat die landwirtschaftliche Inspektionsstelle, KuL/Carea auf ihrer Webseite ein Tool zur Berechnung der nötigen Weidefläche veröffentlich. Das Berechnungstool dient als Hilfestellung zur Einschätzung der Erfüllung der Mindestanforderung für den Weidebeitrag und nicht als Nachweis dafür. Die endgültige Beurteilung liegt bei der kantonalen Vollzugsstelle.
Längere Nutzungsdauer von Kühen
Dies kann und muss nicht angemeldet werden, da es automatisch berechnet wird. Der Beitrag wird erst ab 2024 ausbezahlt.
Neues Extenso: Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Da es ein «neues Extenso» gibt, muss das Häkchen neu gesetzt werden. Unter den Massnahmendetails können die Kulturcodes einzeln angemeldet werden
Getreide in weiter Reihe
Wer dies machen möchte, und den Vernetzungsbeitrag von 300 Plus 500 Franken dazu, sollte bei der Vernetzung angemeldet sein. Falls dies noch nicht der Fall ist, sollte dort noch ein Häkchen gesetzt werden.
Für das Getreide in weiter Reihe und für den Vernetzungsbeitrag (CHF 500.-) braucht es minimal 20 a. Detailinformationen in den Bewirtschaftungsauflagen für Biodiversitätsförderflächen auf Seite 15.
Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens
Die Bedingungen für die angemessene Bodenbedeckung müssen im 2022 noch nicht erfüllt werden, jedoch ab 2023 eingehalten werden.
Beitrag für eine schonende Bodenbearbeitung
Die schonende Bodenbearbeitung muss auf der offenen Ackerfläche erfüllt sein (60%), nicht innerhalb der Fruchtfolge. Verpflichtungsdauer sind vier Jahre.
Voraussetzung ist die Anmeldung für den Beitrag für eine angemessene Bedeckung des Bodens -falls dies im Gelan nicht gemacht wird, erfolgt eine Fehlermeldung.
3,5 % Biodiversitätsförderfläche an der Ackerfläche
Ab 2024 müssen Betriebe mit mehr als drei Hektar offener Ackerfläche (OAF) min. 3,5 % der Ackerfläche (AF) als Biodiversitätsförderfläche (BBF) anlegen.
Es lohnt sich, sich bereits jetzt Gedanken zur Umsetzung zu mache: Wie viele BFF habe ich bereits heute? Welche Elemente passen auf meinen Betrieb? etc.
Sömmerungserhebung – Ausnahmeregelung Trockenheit
Wurde der Mindesttierbesatz aufgrund des Futtermangels in diesem Jahr nicht erreicht, kann beim Kanton „höhere Gewalt“ geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass die Alp in den letzten Jahren regelmässig zwischen 90 und 110 % bestossen wurde und in der aktuellen Alpsaison mit einem vergleichbaren Tierbestand geplant und begonnen wurde.
Für «höhere Gewalt» im Sömmerungsgebiet ist eine Meldung notwendig. Die Mitteilung kann anlässlich der Sömmerungserhebung 2022 mit dem Formular oder direkt im Gelan elektronisch als Journaleintrag erfasst werden.
Im Journal können auch Formulare hochgeladen werden: Ausnahmeregelung Trockenheit 2022
Allgemein
In der Herbsterhebung angemeldete Massnahmen können in der Frühlingserhebung wieder abgemeldet werden. Neuanmeldungen sind voraussichtlich nicht möglich.