Der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) von 1992 sichert als Instrument des Bundes die besten Landwirtschaftsböden zur Nahrungsmittelproduktion. Eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingesetzte Expertengruppe (siehe Kasten) hat den Bundesämtern für Raumentwicklung (ARE) und für Landwirtschaft (BLW) Empfehlungen vorgelegt, wie dieser Sachplan überarbeitet werden sollte.
Die Expertengruppe wurde eingesetzt, nachdem der Bundesrat am 4. Dezember 2015 beschlossen hatte, das Thema Kulturlandschutz und Fruchtfolgeflächen von der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes zu entkoppeln.
Mindestumfang soll bleiben
Die Analyse der Expertengruppe ergibt laut Mitteilung, dass der Sachplan FFF grundsätzlich ein wirkungsvolles Instrument sei, um wertvolles Kulturland zu erhalten. An der Grundkonzeption des Sachplans solle deshalb festgehalten werden. Insbesondere werde der im Sachplan festgelegte Mindestumfang an zu erhaltenden Fruchtfolgeflächen als dessen Stärke bezeichnet. Angesichts der Herausforderungen wie weltweiter Verknappung der fruchtbaren Böden, Klimawandel und Bevölkerungswachstum solle dieser Mindestumfang weiterhin gelten.
Bessere Bodeninformationen sind notwendig
Als mangelhaft betrachtet die Expertengruppe, dass der heutige Sachplan nicht flächendeckend auf verlässlichen Grundlagen beruhe. Die Kantone, die den Sachplan umsetzen, verwenden bislang nicht dieselben Methoden, um ihre FFF zu erheben. Die Expertengruppe erachtet es «als unerlässlich, dass Bodeninformationen nach einheitlichen Methoden erhoben werden», heisst es weiter.
Kantone brauchen Spielraum
Eine zentrale Herausforderung sieht die Expertengruppe darin, den Kantonen bei knapper werdenden Reserven von Fruchtfolgeflächen Spielräume für ihre wirtschaftliche Entwicklung zu lassen. Kantone sollen deshalb versiegelte Fruchtfolgeflächen kompensieren dürfen, beispielsweise indem sie Böden aufwerten. Der Bund soll aus Sicht der Experten zur Kompensation verpflichtet werden, wenn er für seine baulichen Vorhaben Fruchtfolgeflächen verbraucht.
Weitere Empfehlungen der Expertengruppe zielen auf einen verbesserten Vollzug und umfassen beispielsweise den Aufbau eines Monitorings. Um dem Schutz der Fruchtfolgeflächen in einer Interessenabwägung mehr Gewicht zu geben, empfiehlt die Expertengruppe ausserdem, dass der bislang in der Raumplanungsverordnung verankerte Schutz neu im Raumplanungsgesetz geregelt wird.
Abtausch zwischen Kantonen prüfen
Sobald bessere Bodeninformationen vorliegen, sieht die Expertengruppe weitere Möglichkeiten, den Sachplan flexibler umzusetzen. So empfiehlt sie beispielsweise, einen Abtausch von Fruchtfolgeflächen zwischen den Kantonen zu prüfen. Auch solle man in Betracht ziehen, die Kontingente an Fruchtfolgeflächen, die die Kantone einhalten müssen, neu festzulegen.
Das ARE und das BLW werden die Empfehlungen laut Communiqué auf ihre politische Akzeptanz hin prüfen und vertiefen. Ende 2018 soll der überarbeitete Sachplan FFF in die Anhörung geschickt werden, so dass ihn der Bundesrat im Herbst 2019 verabschieden kann.
pd/jw