Zwar anerkennt die Umweltkommission des Ständerats (Urek-S) laut ihrer Mitteilung die bisherigen Bemühungen des Bundesrats, um einen Engpass in der Schweizer Stromversorgung zu verhindern. Es brauche aber dringend weitere Massnahmen, insbesondere für die Wintermonate. Ausserdem müsse die zusätzliche Stromproduktion auf erneuerbaren Energien beruhen und klimaneutral sein, umreisst die Urek-S ihre Vorstellungen.
Schnell mehr Freiflächen-Solar
Die Lösung für mehr erneuerbaren Winterstrom sieht die Kommission in Freiflächen-Solaranlagen, wie sie v.a. im alpinen Gelände denkbar seien. Für solche Anlagen mit einer jährlichen Produktion von über 20 GWh soll es folgende gesetzlichen Regelungen geben:
- Der Bedarf gilt als ausgewiesen.
- Sie gelten als standortgebunden.
- Es braucht weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung noch besteht eine Planungspflicht.
- Das Interesse an der Realisierung geht anderen Interessen von nationaler und kantonaler Bedeutung vor.
- Der Bund fördert solche Anlagen mit Investitionsbeiträgen.
Vorausgesetzt werden soll bei all dem aber die Zustimmung der Grundeigentümer und Standortgemeinden, so der Vorschlag der Urek-S.
Pflicht für Neubauten
Auch ausserhalb des alpinen Raums und im kleineren Format will die Kommission die Solarstrom-Produktion vorantreiben. Neben der Nutzung von bundeseigenen Infrastrukturanlagen soll ab 2024 für alle Neubauten eine Solaranlage Pflicht sein. Vor dem 1. Januar 2024 eingereichte Baugesuche wären laut Mitteilung nicht davon betroffen und die Kantone könnten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen erlassen. «Mit diesen Massnahmen kann die Produktion von Solarenergie ohne zusätzliche Eingriffe in die Landschaft erheblich gesteigert werden», findet eine Mehrheit der Urek-S.
Beratung im Schnellverfahren
Die Anträge der Urek-S werden noch in der kommenden Herbstsession im Ständerat und dank Eilverfahren auch von der grossen Kammer behandelt. Die Bestimmungen könnten in Form eines dringlichen Bundesgesetzes anschliessend kurzfristig in Kraft gesetzt werden.