Künftig sollen höhere Konzentrationen dieser Stoffe zulässig sein. Der Bundesrat rechtfertigt dies mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Frage, ab welcher Konzentration die Stoffe die Wasserorganismen schädigen.

1998 sei für Pestizide generell ein Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter festgelegt worden, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Frage im Nationalrat. Ab welcher Konzentration eine schädliche Wirkung eintrete, sei aber von Substanz zu Substanz verschieden.

Nationalrätin Adèle Thorens (Grüne/VD) hatte sich in der Fragestunde vom Montag erkundigt, warum der Bundesrat eine bis zu 200-mal höhere Konzentration erlauben wolle. Das komme einem Rückschritt um beinahe 30 Jahre gleich, kritisierte sie. Das Umweltdepartement (UVEK) hatte die Revision der Gewässerschutzverordnung im November in die Vernehmlassung geschickt.

sda