Am 7. Juni 1897, einem Pfingstmontag, trafen sich im Berner Rathaus 281 Bauernvertreter zur Gründung des Schweizer Bauernverbands (SBV). Der frisch gewählte Ausschuss fasste den jungen Landwirtschaftslehrer Ernst Ferdinand Laur als Vorsteher des Bauernsekretariates ins Auge.
Frau Laur wollte nicht umziehen
Dieser erklärte jedoch, dass seine Frau Sophie nicht aus der Brugger Heimat weg wolle und er das Amt deshalb nur übernehme könne, wenn das Sekretariat dort angesiedelt sei. Die Idee war aber, das SBV-Büro in Bern zu eröffnen und so bemühte man sich um die Kandidatur von Hans Moos, dem Direktor der landwirtschaftlichen Schule Sursee.
In der Zwischenzeit erhielt dieser das Angebot, am Polytechnikum Zürich Tierzucht zu unterrichten, was ihm besser zusagte. Erneut wurde mit Laur Kontakt aufgenommen und eine Einigung erzielt: Das Sekretariat ist in Bern, Laur wohnt in Brugg.
Die geäusserten Bedenken, dass der erst 27-jährige Laur zu jung sei, zerstreute der frisch gewählte Präsident, Nationalrat Johann Jenny, mit den Worten: "Das bessert sich jeden Tag." 1901 erhielt Laur vom Vorstand die Bewilligung, sein Büro definitiv nach Brugg zu zügeln und die Statuten wurden entsprechend geändert.
Schwieriger Start
Der Start des neuen Verbands war hart, es fehlte vor allem das Geld. "Die Arbeit im Bauernverbande war von der ersten Stunde an ein Kampf", schrieb Laur in seinen Memoiren.
Zu seinen Aufgaben gehörte es Rentabilitäts-Erhebungen durchzuführen und Vorschläge für die Förderung des bäuerlichen Gewerbes aufzustellen. Laur verbreitete sein selber erfundenes, vereinfachtes Buchhaltungssystem mit doppelt geführter Buchhaltung, in welcher Bauernbetrieb und Bauernhaushalt getrennt waren. Er wollte die Bauern zu Unternehmern formen.
Laur war unerschrocken. So bezog er 1899 gegen das Kranken- und Unfallgesetz Stellung, das der SBV-Vorstand bejaht hatte. Er störte sich daran, dass die Kleinbauern von dieser Versicherung ausgeschlossen sein sollten. Er gewann das Vertrauen der Bauern und erst noch die Abstimmung vom 20. Mai 1900.
Beeinflusste das Zollgesetz
Als Bauernsekretär wollte Laur den Bauern mehr wirtschaftspolitische Mitsprache ermöglichen. Er brachte seinen Einfluss in den Entwurf des Zollgesetzes ein und brachte es fertig, dass alle Bauernverbandsdelegierten am 22. Februar 1902 dem neuen Zollgesetz einstimmig zustimmten. Dies obwohl darin die Zölle für Getreide, Milch, Kartoffeln noch fehlten – aber der taktisch geschickte Laur wollte den Karren nicht überladen. Ein gutes Jahr später gewann er auch die Referendumsabstimmung.
Während des ersten Weltkriegs setzte sich Laur für gerechte Preise und die Versorgung von Volk und Armee ein. Der Historiker Werner Baumann schreibt dazu: "1914 schloss Laur während sechs Wochen in Bern Vereinbarungen mit Freund und Feind ab, ohne je die SBV-Leitung zu konsultieren oder eine Sitzung einzuberufen."
Heute würde man dazu schreiben: Laur war ein bemerkenswert dynamischer Manager, der strategische Entwicklungen vorausahnte, die richtigen Entscheidungen zusammen mit den richtigen Partnern traf, so dass eine Win-win-Situation zur beiderseitigen Zufriedenheit resultierte.
Landwirtschaft in der Verfassung
Laur setzte sich auch für die Verankerung der Landwirtschaft in der Bundesverfassung ein. Am 6. Juli 1947 nahmen die stimmberechtigten Männer schliesslich den Wirtschaftsartikel 31 bis in der Bundesverfassung an, der erstmals einen gesunden Bauernstand und eine leistungsfähige Landwirtschaft sowie die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes in die Verfassung festschrieb.
1939 legte Laur im Alter von 68 Jahren sein Amt als schweizerischer Bauernsekretär nieder, blieb aber weiter für die Landwirtschaft aktiv. So wurde er der erste Präsident des 1948 in Brugg gegründeten Verbands für Europäische Landwirtschaft.
Am 30. Mai 1964 starb Ernst Laur an seinem Wohnort in Effingen AG im hohen Alter von 93 Jahren.
Hans Rüssli