Den Verzicht auf den Gang nach Lausanne beschloss die Produzentenvereinigung an ihrer Generalversammlung am Montag, wie sie mitteilte. Man wolle einen Streit vermeiden, der als wenig aussichtsreich beurteilt werde, begründete sie dies.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, die Bezeichnungen "Absinth", "Fée verte" und "La Bleue" nicht als geschützte Herkunftsbezeichnungen zu anerkennen. Es gab insgesamt elf Rekursen Recht, die aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland eingereicht worden waren.
Neues Dossier wird eingereicht
Laut dem Urteil bezeichnet der Name "Absinth" ein vom Herkunftsort unabhängiges Produkt. Ausserdem sei es den lokalen Produzenten nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Bezeichnungen "Fée verte" und "La Bleue" gleichbedeutend für Absinth seien.
Ganz aufgeben wollen die Neuenburger Absinth-Produzenten aber nicht. Sie haben entschieden, ein neues Dossier einzureichen für den Schutz der Herkunftsbezeichnungen "Absinth aus dem Val-de-Travers" und "Fée verte Val-de-Travers". Zudem will sie prüfen, ob auch eine Bezeichnung "La Bleue Val-de-Travers" der Sache dienlich ist.
Ziel der Produzentenvereinigung ist es, mit dem Schutz der Herkunftsbezeichnungen die Region zu würdigen. Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hatte sie zunächst mit Empörung und Unverständnis reagiert.
120'000 Liter pro Jahr
Absinth hat für das Val-de-Travers eine grosse wirtschaftliche Bedeutung und wird dort seit dem 18. Jahrhundert produziert. Zwischen 1910 und 2005 war das legendäre Getränk mit Anis-Geschmack in der Schweiz nach der Annahme einer Volksinitiative allerdings verboten.
Heute werden im Val-de-Travers wieder jedes Jahr über 120'000 Liter Absinth-Schnaps produziert und damit ein Umsatz von rund zehn Millionen Franken generiert.
sda