Ab dem 31. Dezember 2018 ist das Schoggigesetz Geschichte. Dann erhalten die Milchbauern eine allgemeine Milchzulage in der Höhe von 4,5 Rappen je Kilo Verkehrsmilch. Damit dieser Betrag ausbezahlt wird, müssen sich die Landwirte einmalig anmelden. Und wie es beim Bundesamt für Landwirtschaft auf Anfrage heisst, haben sich über 15'000 Bauern bereits angemeldet.

Die meisten sind dabei

Peter Althaus, Geschäftsführer der TSM Treuhand, verwaltet die Anmeldungen und präzisiert: «Insgesamt haben sich 15'568 Landwirte angemeldet.» Das war am 20. Dezember. Die SMP und die TSM Treuhand gehen von rund 19'000 Milchproduzenten aus, die sich für die Beiträge anmelden können. Dass bis jetzt noch nicht alle Bauern ihre Bezahldaten in der DB-Milch erfasst haben, ist laut Althaus nicht weiter überraschend.

Erstens könne Post liegen bleiben. Zweitens gibt es keinen Zwang: «Wer das Gesuch noch bis Ende Januar hinterlegt, kann die Zulage für die im Januar gelieferte Milch lösen», so Althaus. Selbst wenn die Anmeldung nicht bis Ende Januar 2019 erfolgt und das Gesuch erst zu einem späteren Termin eingereicht wird, werden die Beiträge rückwirkend bis zum 1. Januar ausbezahlt. «DieVerwirkungsfrist für 2019 ist der 15. Dezember 2019», sagt Althaus. Wer bis dann kein Gesuch gestellt hat, wird für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober 2019 keine Beiträge erhalten.

Erinnerung geplant

Dass es soweit kommen wird, ist unwahrscheinlich. Denn die TSM Treuhand wird voraussichtlich im April all jene Bauern an das Gesuch erinnern, die im Januar 2019 zwar Verkehrsmilch abgeliefert haben, aber noch keine Zulagen beantragt haben. Und auch die SMP werden über ihre Regionalverbände noch einmal nachfassen und die übrigen Milchproduzenten daran erinnern, das Gesuch noch einzureichen.

hja