Diese sollen in die UNESCO-Listen des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Die Vorschläge sollen Schritt für Schritt beim zuständigen Komitee der UNO-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) eingereicht werden. Die erste Kandidatur ist für 2015 geplant, danach soll jedes Jahr eine weitere folgen, wie das Bundesamt für Kultur (BAK) am Mittwoch mitteilte.


Grundlage ist das von der Schweiz 2008 ratifizierte UNESCO-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. In einem ersten Schritt wurde die "Liste der lebendigen Traditionen der Schweiz" zusammengestellt, die nicht weniger als 167 Gebräuche, Handwerke oder soziale Praktiken enthält.


Für die UNESCO-Liste hat eine neunköpfige Expertengruppe nun eine Auswahl getroffen. Die aufgeführten Traditionen sollen laut BAK auch als Gruppe eine Aussagekraft haben: Mit dieser Auswahl vermittelt die Schweiz ein zeitgenössisches Verständnis von Traditionen und immateriellem Kulturerbe.


Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO das Kulturerbe im Zusammenhang mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen thematisieren und schützen. Dieses umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Überlieferungen, darstellende Künste, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum oder Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken.

sda