Der Kanton Zürich hat im Jahre 2012 die kontrollierte Ursprungsbezeichnung «AOC Zürichsee» reserviert. Diese Bezeichnung durfte bis anhin ausschliesslich für Weine aus dem Kanton Zürich verwendet werden. Wie die Schwyzer Staatskanzlei mitteilt, hat der Kanton Zürich aber den Zürichsee-Anrainer-Kantonen St. Gallen und Schwyz schon damals zugesichert, dass sie sich der kontrollierten Ursprungsbezeichnung «AOC Zürichsee» anschliessen können, wenn dadurch die entstehende gemeinsame Ursprungsbezeichnung denselben Anforderungen unterliegt. In Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich hat der Kanton Schwyz auf Wunsch der Ausserschwyzer Weinbauern ein entsprechendes Reglement erlassen. Dieses ist heute in Kraft getreten.


Höhere Wertschöpfung
Gleichzeitig war die Änderung der Verordnung über den Weinbau nötig, da zur bestehenden Ursprungsbezeichnung «AOC Schwyz», die neue Bezeichnung «AOC Zürichsee» hinzugefügt wurde. Diese Massnahme ermöglicht laut Mitteilung den Weinbauern, eine grössere Wertschöpfung zu erzielen. Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung «AOC Zürichsee» gewähre dem Wein einen besseren Schutz im immer stärker werdenden Wettbewerb. Der Konsument solcher Weine habe schliesslich Gewähr für die ausgezeichnete Qualität dieser Weine, heisst es in er Mitteilung. Indirekt könne sich dadurch auch die Gegend als Tourismusziel und Kulturplatz besser vermarkten.


Hohe Anforderungen an Qualität
Die kontrollierte Ursprungsbezeichnung (KUB) oder Appellation d’Origine Controlée (AOC) wurde in der Schweiz eingeführt, um sich von landläufigen Produkten abzuheben und eine nachhaltige Qualitätsverbesserung der produzierten Waren zu erreichen. Bei Weinen gilt in der Schweiz eine Qualitätspyramide. Für Weine mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung gelten die strengsten Regeln, gefolgt von den Landweinen und den Tafelweinen.  BauZ