Gegen Tierhalter und einen Tierarzt, die sich Kontrollen des Kantonstierarztes entziehen wollten, kam es zu mehreren Strafanzeigen, wie es in der Mitteilung der Ausserrhoder Kantonskanzlei vom Montag heisst. Die Betroffenen hätten auch gegen den Kantonstierarzt und beteiligte Polizisten Strafanzeige eingereicht.
Über die Fälle, welche Gegenstand der Strafanzeigen seien, könne keine Auskunft gegeben werden, sagt Georg Amstutz, Leiter des Ausserrhoder Kommunikationsdienstes, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte jedoch, dass die Räumung eines Bauernhofs in Wolfhalden AR «mit drin» sei.
Tierhalteverbot
Das Ausserrhoder Veterinäramt hatte den Hof am 1. September 2017 geräumt. 52 Schafe, acht Ziegen und gegen 200 Hühner wurden abtransportiert und an geeignete andere Orte gebracht. Mit der Räumung sollte ein Tierhalteverbot durchgesetzt werden, nachdem der Tierhalter dies mit juristischen Mitteln jahrelang hatte verhindern können.
Von den mehreren Dutzend Rindern, die ursprünglich auf dem Hof gewesen waren, war keines mehr aufzufinden. Auch auf den Weiden, von denen ein Teil im Kanton St. Gallen liegen, wurden keine Tiere gesichtet. Der Bauer hatte diese schon vor der amtlichen Räumung weggebracht. Dass die Räumung bevorstand, war ihm mitgeteilt worden, nicht aber der Termin.
Befangenheit entgegenwirken
Damit nicht dieselbe Staatsanwaltschaft die gegenseitigen Strafanzeigen untersuchen muss, erachte es die Leitung der Ausserrhoder Staatsanwaltschaft als sinnvoll, die Untersuchungen und Ermittlungen gegen die Angestellten der kantonalen Verwaltung einem externen Staatsanwalt zu übertragen, heisst es weiter.
Regierungsrat Paul Signer, Leiter des Departements für Inneres und Sicherheit, ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat der Einsetzung eines ausserordentlichen Staatsanwalts zugestimmt. Die Untersuchungen übernimmt Andreas Eigenmann von der Staatsanwaltschaft St. Gallen. Damit werde dem Anschein der Befangenheit entgegengewirkt, sagte Amstutz: «Das ist sinnvoll und üblich.»
sda