Es gebe verschiedene Ansichten zur Hornkuh-Initiative, weshalb die Nein-Parole im Vorstand nicht einstimmig gewesen sei, teilt der BVA mit. Eine Minderheit plädierte für Stimmfreigabe.
Dem BVA ist es ein Anliegen, die Thematik sachlich zu diskutieren und vor der Abstimmung vor allem darüber aufzuklären. Es sei viel Unwissen vorhanden, so der Verband. Der BVA verweist in diesem Zusammenhang auf die Laufställe, wo durch die freie Bewegung der Tiere die Gefahr von Verletzungen durch Hornstösse bei Mensch und Tier höher ist. Wer sich für behornte Tiere entscheidet, braucht daher deutlich mehr Platz.
Der BVA-Vorstand ist der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, die Förderung von behornten Tieren in die Verfassung zu schreiben. Er weist darauf hin, dass Konsumentinnen und Konsumenten bereits heute mit ihrem Kaufverhalten behornte Tiere fördern können, etwa über Milch aus Demeter-Betrieben.
lid