Glyphosat sei in den letzten Jahren mehrmals durch verschiedene Behörden sowie nationale und internationale Expertengremien überprüft und als nicht krebserregend bewertet worden. Das BLW betont auch unter Verweis auf das schweizerische Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BVL), der IARC hätten für ihre Entscheidung keine neuen, international anerkannten Studien zur Verfügung gestanden.
Ferner unterstreicht die Behörde, durch die immer genaueren Analysemethoden sei es heute möglich, kleinste Konzentrationen von Stoffen in Lebensmitteln, Boden, Grundwasser, Urin und anderswo nachzuweisen. Daher sei es nicht überraschend, dass man immer öfter Spuren von Chemikalien auch im Menschen finde. Grundsätzlich sei es möglich, über die Nahrung Rückstände von Glyphosat einzunehmen. Auf Grund seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften werde der Stoff aber im Körper nicht angereichert, sondern sehr schnell und effizient, vorwiegend über den Urin, wieder ausgeschieden.
Das BLW hebt darüber hinaus die Bedeutung von Glyphosat für die Landwirtschaft hervor. Der Einsatz in bodenschonenden pfluglosen Anbauverfahren fördere indirekt die Bodenfruchtbarkeit. Die Anwendung kurz vor der Ernte, beispielsweise zur Reifebeschleunigung in Getreide, sei in der Schweiz nicht zugelassen. Daher sei in Lebensmitteln aus schweizerischem Anbau nur mit sehr geringen Rückständen zu rechnen.
AgE