Die Thurgauer Regierung soll prüfen, ob eine Teilentschädigung an Landwirte möglich ist, wenn über ein Viertel des Tierbestandes eines Betriebes an den Folgen von Botulismus verendet ist. Entnommen werden soll das Geld aus dem obligatorischen kantonalen Tierseuchenfonds.
Nicht ansteckend
Diese Anregung richtet der Thurgauer SVP Grossrat Hans-Peter Wägeli in einer Einfachen Anfrage an den Regierungsrat. Dieser hat für Wägelis Anliegen wenig Musikgehör. «Das Bundesrecht sieht Entschädigungen aus dem Tierseuchenfonds nur bei Tierseuchen vor», hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest.
Zwar sieht das Thurgauer Gesetz über die Bekämpfung von Tierseuchen vor, dass Tierverluste auch dann aus dem Tierseuchenfonds entschädigt werden können, wenn Krankheiten die öffentliche Gesundheit oder den Tierbestand erheblich gefährden. Aber, so schreibt der Regierungsrat: «Botulismus ist weder eine Tierseuche noch eine ansteckende Krankheit». Der Regierungsrat weist in seiner Antwort daraufhin, dass Tierhalter viel zur Verringerung des Risikos beitragen können.
Gefährdung für den Fonds
Um eine Entschädigung für Botulismus zu ermöglichen, müsste laut Regierungsrat das kantonale Tierseuchengesetz in dem Sinne geändert werden, dass eine Schadensvergütung auch bei nicht übertragbaren Krankheiten möglich ist. «Eine solche Gesetzesänderung würde den Leistungskatalog erheblich erweitern und dadurch den Tierseuchenfonds als solchen gefährden», hält der Regierungsrat in seiner Antwort fest.
BauZ