Durch diese sogenannte oberflächliche Abschwemmung tritt besonders viel Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer, schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Dienstag in einer Mitteilung. Es verschärft daher die Vorschriften für die Anwendung von Produkten, bei welchen diese direkte Abschwemmung ein Risiko darstellt.
So muss ein Landwirt künftig bei der Anwendung solcher Pflanzenschutzmittel auf Parzellen, die weniger als 100 Meter von einem Gewässer entfernt sind und eine Hangneigung von weniger als 2 Prozent aufweisen, das Risiko reduzieren, dass das Pflanzenschutzmittel in das Gewässer abgewaschen wird.
Teil des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel
Das System funktioniert mit Punkten, die mit entsprechenden Massnahmen je nach Pflanzenschutzmittel erreicht werden müssen. Der Landwirt kann aus verschiedenen Massnahmen die geeigneten auswählen, um die geforderte Risiko-Reduktion zu erreichen. Die genauen Massnahmen sind in den "Weisungen betreffend der Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" beschrieben.
Produkte, deren Abschwemmrisiko trotz der Umsetzung von Massnahmen zu hoch bleibt, dürfen weiterhin eingesetzt werden - allerdings nur auf flachen und Parzellen, die zudem weiter weg vom Gewässer liegen. Diese Massnahmen sind Teil des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, den der Bundesrat im September 2017 verabschiedet hat.
sda