Der Wind, das himmlische Kind, treibt Ballonfahrer gerne dorthin, wo es ihm gerade passt. Sie können ihren Landeort nur bedingt selbst bestimmen. Die Gesetzeslage ist deswegen klar: Sie dürfen auf Feldern und Äckern landen. Gesetzlich ist festgehalten, dass Ballonfahrer Zutrittsrecht haben und kein Entgelt oder eine Landegebühr zahlen müssen. Verursachen sie aber Schäden, müssen sie den betroffenen Bauen dafür entschädigen.
Das Gespräch suchen
Im Sinne eines konfliktfreien Umgangs ist es empfehlenswert, beim Bauern eine Starterlaubnis einzuholen, wenn ein Ballonfahrer auf einem bestimmten Acker in die Luft gehen will. Falls er Schäden verursacht, sollte er diese sofort melden. Dem Landwirt ist es angeraten, freundlich zu bleiben und das Betreten des Ackers zu tolerieren, schliesslich haben Ballonfahrer das Recht dazu.
Tipps und Tricks
Der Schweizer Ballonverband (SBAV) und der Schweizer Bauernverband (SBV) haben einen Flyer lanciert. Dieser gibt Landwirten und Ballonfahrern ein paar Tipps für eine gute Partnerschaft. Das Faktenblatt ist hier zu finden.
jw