Seit seiner Rückkehr in die Schweiz vor 21 Jahren tut sich der Bund schwer damit, allgemein anerkannte Regelungen für den Umgang mit dem Wolf zu formulieren. Nach Konzepten wird jetzt der Versuch auf Gesetzesebene unternommen. Eine

Teilrevision des Jagd
gesetzes befindet sich zur Zeit in der Vernehmlassung.


Mehr Spielraum für Kantone


Verantwortlich dafür, dass der Wolf im Jagdgesetz überhaupt ein Thema wurde, ist Ständerat Stefan Engler (CVP/GR). In Umsetzung seiner Motion «Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung» sollen künftig regulierende Eingriffe in Bestände des Wolfes möglich werden. Und dies ohne Kündigung der Berner Konvention. Gejagt werden darf der Wolf vom 3. Januar bis zum 31. März. Anders als bisher können die Kantone selber über die Abschüsse verfügen. Heute muss das Bundesamt für Umwelt einen Abschuss bewilligen.


Damit der Wolf nicht zum Freiwild wird, müssen für Regulierungsmassnahmen gewisse Voraussetzungen gegeben sein.  Die Eingriffe dürfen den Bestand der Population nicht gefährden. Die Verbreitung und Populationsdichte muss erhalten bleiben. Ein Abschuss ist allerdings nur dann zulässig, wenn er grossen Schaden oder eine konkrete Gefährdung von Menschen verhindern kann. Damit darf erstmals vor Auftreten von Schäden gehandelt werden.


Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet Motionär Stefan Engler die Vorlage. «Die Möglichkeit, wachsende Bestände

regulieren zu können, darf hingegen nicht durch einen zu engen Rahmen wieder eingeschränkt werden», gibt er auf

Anfrage der BauernZeitung zu bedenken. Zum Zeitpunkt der Gesetzgebung müsse deshalb klargestellt sein, was unter «drohendem grossen Schaden», «Gefährdung der Bevölkerung» und «zumutbaren Abwehrmassnahmen» genau zu verstehen sei.


Bis 30. November antworten


Wohl weniger mit den Detailfragen auseinandergesetzt hat sich der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere, der die Vorlage als Flickwerk bezeichnet. Für den Verein ist klar, dass an der Kündigung der Berner Konvention kein Weg vorbei führt.

Ebenfalls wenig Freude hat Pro Natura, die die Vorlage im Bereich Artenschutz sehr kritisch betrachtet. «Durch die Änderungen werden in Zukunft willkürlich und politisch motiviert, statt sachlich begründet, Arten auf die Abschussliste gesetzt, die vor noch nicht allzu langer Zeit ausgerottet worden sind und erst langsam wieder zurückkehren», erklärt die Dossier-Verantwortliche Mirjam Ballmer auf Anfrage. Für Pro Natura sind Abschüsse der falsche Weg. Auch die Delegation der Kompetenz für solche Abschüsse an die Kantone wird kritisch beurteilt.


Interessierte Kreise haben noch bis zum 30. November die Möglichkeit, zur Teilrevision des Jagdgesetzes Stellung zu beziehen.

Julia Overney