Der von der BauernZeitung im Dezember publik gemachte Fall hat einigen Staub aufgewirbelt: Ein Aargauer Landwirt verlor seine gesamten Direktzahlungen, weil sein Auslaufjournal als unglaubwürdig taxiert worden war.
Nun ist auch der "Blick" auf den Fall aufgesprungen und hat die grossen Buchstaben ausgepackt: "50-mal höhere Strafe als vor einem Jahr - Aargauer Bauer ist Opfer von Bürokratie-Wahnsinn", titelt das Boulevard-Blatt auf seiner Webseite. Im Artikel berichtet das Blatt von der Verwaltungsgerichts-Verhandlung, die der betroffene Landwirt angestrengt hat, um seine Sanktion auf juristischem Weg zu korrigieren.
Dazu geraten hat ihm interessanterweise die kantonale Verwaltung, welche die Sanktionen selbst für übertrieben hält, wie der Zuständige für Direktzahlungen im kantonalen Amt für Landwirtschaft gegenüber dem "Blick" bekräftigt.
Die massive Strafe, die vom Kanton in Eigenregie um 25% Franken reduziert wurde, ist Folge eines neuen nationalen Sanktionsregimes, das erst 2015 in Kraft ist. Es regelt in Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung die Massnahmen bei Verstössen. Darin enthalten ist auch ein sogenannter Sanktionssprung, der bei relativ geringfügigen Vergehen zu einer kompletten Sanktionierung führen kann. Der Aargauer Fall hat für umfangreiche Diskussionen geführt, ob der Anhang 8 bereits wieder revidiert werden müsse (wir berichteten).
Im Artikel des "Blick" wird das BLW von Müller und vom Landwirt selber angegriffen: "Früher waren die Strafen für Vergehen dieser Art zu tief, worin sich alle einig waren. Eine Anpassung war nötig, aber das Bundesamt ist über das Ziel hinausgeschossen. Wir sind mit dem neuen Sanktionsreglement in diesem Punkt überhaupt nicht einverstanden", so Müller.
Das BLW kontert: "Die betroffene Kürzungsbestimmung im Aargauer Fall war 2015 in der Vernehmlassung und wurde breit diskutiert. Alle Akteure konnten sich dazu äussern und Stellung beziehen. Die Kürzungen legte schliesslich der Bundesrat fest."
Das Ergebnis der Gerichtsverhandlung ist noch ausstehend.
akr