Die Ausscheidung von Gewässerräumen bleibt umstritten. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV wehrt sich deshalb gegen eine forcierte Ausscheidung der Gewässerräume. Der Termin gemäss Gewässerschutzgesetz bis Ende 2018 sei ohnehin unrealistisch, aufgrund der politischen Diskussionen und absehbaren Änderung der Gewässerschutzverordnung. LBV-Geschäftsführer Stefan Heller weist auf den beschossenen nötigen Ersatz für die betroffenen Fruchtfolgeflächen hin.
Mehr Handlungsspielraum für die Kantone
Zudem habe die UREK Ständerat Mitte Januar eine Motion eingereicht, worin der Bundesrat aufgefordert wird, die Gewässerschutzverordnung so zu ändern, dass die Kantone den grösstmöglichen Handlungsspielraum erhalten, so auch bei der Festlegung der Gewässerräume. Nach Abschluss der laufenden Vernehmlassung zur Gewässerschutzverordnung soll auch über die Initiative Parmelin und Motion des Luzerner Nationalrats Leo Müller entschieden werden. Die Initiative möchte den Kantonen die Kompetenz übertragen, selber die Breite der Gewässerräume festzulegen, die Motion will Ausnahmen von der Mindestbreite des Gewässerraums zulassen. Aufgrund all dieser offenen Fragen ist es für den LBV deshalb ratsam, wenn die Gemeinden mit teuren planerischen Ausscheidungen noch zuwarten. In den nächsten Tagen will der LBV ein Empfehlungsschreiben an alle Luzerner Gemeinden versenden.
js