Der Schweissackerkanal in Wolfwil SO führt wenig Wasser. So wenig Wasser, dass das Amt für Umwelt am 8. Juli in einem Schreiben an die betroffenen Bewirtschafter folgende Einschränkung erlassen:
- Jeweils nur ein Bezüger darf Wasser entnehmen.
- Absprache und Organisation untereinander.
- Wasserentnahme zwischen 10 und 20 Uhr verboten.
- Es gelten die in der Entnahmebewilligung aufgeführten Bestimmungen.
- Das Merkblatt zur Wasserentnahme ist strikt zu befolgen.
- Die Einschränkung wird gemäss Auskunft des Amts für Umwelt voraussichtlich weiterhin gelten.