Für kontrollierte Grillfeuer im Garten oder auf der Terrasse gilt das Feuerverbot hingegen nicht, teilte der Kanton am Freitag mit.
Das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August ist gemäss Mitteilung erlaubt. Die Behörden rufen aber zu sorgfältigem Umgang auf. Besonders zu beachten sei, dass ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Wäldern eingehalten werde.
Das Verbot werde erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Die Gemeinden könnten zudem auf ihrem Gebiet jederzeit noch schärfere Verbote anordnen.
sda