Die französische Regierung hat eine Liste der Länder veröffentlicht, die keine Kirschen mehr nach Frankreich liefern dürfen. Insgesamt werden im betreffenden Amtsblatt neun Staaten genannt: Österreich, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Rumänien und Tschechien sowie Kanada, die USA und die Türkei. Die anderen EU-Mitgliedstaaten, so auch Deutschland, sowie Argentinien und Chile dürfen weiterhin Kirschen nach Frankreich exportieren. Hintergrund ist, dass Frankreich im April keine Sondererlaubnis mehr für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethoat ausgestellt hat; der Wirkstoff ist Bestandteil von Insektiziden, die gegen die Kirschessigfliege eingesetzt werden.

Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll hatte damals zugleich angekündigt, dass Paris die Vermarktung von Kirschen verbieten werde, die aus Ländern stammten, in denen die Kirschen noch mit dimethoathaltigen Insektiziden behandelt würden. Für Kirschen, die aus Ländern kommen, die nicht auf der im Amtsblatt erschienenen Verbotsliste stehen, muss nun bei den zuständigen Kontrollbehörden eine offizielle Bescheinigung des Herkunftslandes vorgelegt werden, die bestätigt, dass keines der dort genutzten Pflanzenschutzmittel eine dimethoathaltige Substanz enthält.

Weil in der EU die Lebensmittelsicherheitsbehörde Dimethoat als möglicherweise krebserregend eingestuft hat, haben auch die Schweizer Kirschenproduzenten schon reagiert: Sie verzichten nach vierzig Jahren künftig auf das Insektizid. Die Kirschen werden künftig mit Netzen vor der Kirschessigfliege geschützt. 

Derweil haben sich die Aussichten für die französische Kirschenernte verschlechtert. Der Statistische Dienst des Pariser Landwirtschaftsministeriums korrigierte seine Ernteschätzung gegenüber Mai nach unten, und zwar um 11 % auf 37 300 t. Für die Anbaugebiete in Rhônes-Alpes und in Midi-Pyrénées beziffern die Fachleute dabei den voraussichtlichen Rückgang auf 23 % beziehungsweise 25 %. Ursache hierfür sei die feuchte Witterung der letzten Wochen und Monate.

AgE/BauZ