Die Vernehmlassung habe eine geringe Zustimmung zum geplanten Gesetz ergeben, schreibt das Wirtschaftsdepartement (WBF). Deshalb und weil das Gesetz nur auf einen Teil künftiger Abkommen anwendbar gewesen wäre, habe der Bundesrat beschlossen, auf das Gesetz zu verzichten.
Der Bundesrat hatte gesetzlich verankern wollen, dass das Parlament abschiessend über neue Freihandelsabkommen entscheiden kann, wenn diese inhaltlich vergleichbar sind mit früher abgeschlossenen Abkommen und keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Schweiz schaffen.
Ein Referendum wäre in diesen Fällen nicht möglich gewesen: Der Bundesrat wollte dem Parlament einen einfachen Bundesbeschluss vorlegen, der nicht dem fakultativen Referendum untersteht.
Praxis im Gesetz verankern
Damit wollte er die Praxis der "Standardabkommen" im Gesetz verankern, die sich ab 2003 entwickelt hat. 2016 war der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es dafür eine gesetzliche Grundlage brauche. Im Dezember 2018 schickte er einen Vorentwurf in die Vernehmlassung.
Damit könne die bisherige Praxis gesetzgeberisch kodifiziert werden, was zur Rechtssicherheit und Verwesentlichung der politischen Auseinandersetzung beitrage, schrieb der Bundesrat damals. Angesichts der aktiven Handelspolitik von Hauptkonkurrenten wie der EU sei es nötig, dass die Schweiz ihre Freihandelsabkommen so einfach wie möglich aushandeln und anpassen könne.
Vor Verzögerungen gewarnt
Die generelle Unterstellung von Freihandelsabkommen unter das fakultative Referendum hätte Folgen für die Schweizer Freihandelspolitik, da es zu Verzögerungen käme, warnte der Bundesrat damals. Das würde die Attraktivität der Schweiz als Freihandelspartner schwächen. In der Mitteilung zum Entscheid vom Mittwoch äussert er sich nicht zu dieser Frage.
Im Sommer 2017 hatte der Bundesrat einen anderen Weg gesucht, um dasselbe Ziel zu erreichen. Damals legte er dem Parlament zusammen mit dem Freihandelsabkommen mit Georgien eine allgemeine Regelung vor, welche die Kompetenz ans Parlament delegiert hätte. Das Parlament lehnte diesen Vorschlag ab. Der Bundesrat interpretiert das aber nicht als grundsätzliche Absage