Der Zuger alt Regierungsrat Hanspeter Uster, der die Untersuchung leitete, stellte die Ergebnisse am Mittwoch in Frauenfeld vor. Die Kommission befragte 49 Behördenvertreter und sichtete 46 Bundesordner mit Akten über die seit über 15 Jahren andauernden Auseinandersetzungen im "Fall Hefenhofen".
Schwankende Behörden
Ein Tierhalteverbot für den Pferdehändler wäre bereits 2007 oder 2009 angezeigt gewesen, heisst es im Bericht. "Nicht durchgesetzt wurde dieses, weil alle beteiligten Ämter und Stellen zwischen Deeskalation und Repression schwankten und sich um die Sicherheit der Mitarbeitenden sorgten."
Als 2013 endlich ein rechtskräftiges Tierhalteverbot bestand, zweifelte der damals zuständige Regierungsrat an der Verhältnismässigkeit des Entscheids und befürchtete hohe Kosten für den Kanton, wie es heisst. Im Umgang mit dem "als schwierig empfundenen Bürger wurde der Verhandlungsweg eingeschlagen, was jenen in seinem Handeln bestärkte".
Autorität verloren
Dies habe zu einem Autoritätsverlust der staatlichen Behörden geführt. Die Schwierigkeiten im Fall Hefenhofen hätten weit über das Veterinäramt hinausgereicht. So hätten Polizei und Veterinäramt angesichts der wiederholten Beschimpfungen, Drohungen und Gewalt gegen Beamten unterschiedliche Auffassungen gehabt.
Die seit 1995 andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Thurgauer Behörden und dem Pferdehändler waren im August 2017 eskaliert. Es kam zu einem Grosseinsatz der Polizei und der Festnahme des Pferdehändlers. Die Behörden beschlagnahmten rund 250 Tiere. Die Pferde wurden in Auktionen verkauft.
Strafanzeigen
Es kam zu Strafanzeigen gegen den Tierhändler, aber auch gegen den Kantonsveterinär, dessen Stellvertreter und gegen Regierungsrat Walter Schönholzer. Das Verfahren gegen Schönholzer wurde Anfang 2018 durch den Grossen Rat gestoppt.
Um die Vorwürfe gegen die Behörden zu klären, setzte die Regierung vor einem Jahr die Untersuchungskommission unter der Leitung von Hanspeter Uster. Der Kommission gehören Experten für Veterinärmedizin, eine Spezialistin für Tierrecht und ein Landwirt an.
sda