Die Bauern im deutschen Bundesland Hessen sind ab Januar 2017 verpflichtet, bei der Enthornung von Kälbern neben Schmerzmitteln auch Beruhigungsmittel einzusetzen.

Vor zwei Jahren haben die Bauern mit dem Landwirtschaftsministerium diesbezüglich eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen. Man habe den Landwirten Zeit lassen wollen, heisst es in einer Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums. Denn für viele Bauern, aber auch für Tierärzte sei der Einsatz von Schmerz- und Beruhigungsmitteln ein neues Verfahren. Die neue Pflicht sei ein Schritt zu mehr Tierwohl, lobt das Landwirtschaftsministerium.

Das Enthornen bei Kälbern ist in Deutschland zulässig, wenn die Tiere nicht älter als sechs Wochen sind. Dabei muss der Landwirt oder die Landwirtin alle Möglichkeiten ausschöpfen, die das Leiden oder die Schmerzen der Tiere reduzieren.

lid