Bereits im Frühsommer kann in einem in der Sonne stehenden Auto innert  Minuten die Temperatur bis auf 80° C steigen. Auch ein offener Fensterspalt ändert daran nichts. Der kleine Luftraum im Auto macht dem Tier die Wärmeabgabe über das Hecheln unmöglich. Bei andauernder Hitzebelastung erleidet ein Hund den Hitzetod durch einen Kreislaufzusammenbruch.

Das Zurücklassen eines Tieres an der Sonne im Auto gilt als eine starke Vernachlässigung im Sinne der Tierquälerei. Dies gilt auch wenn der Hund noch lebt und gerettet werden kann. Der Hundehalter hat mit Haft oder Busse bis zu 20'000 Franken zu rechnen. Das Problem ist: Hunde können nicht schwitzen. Sie erleiden bei körperlicher Anstrengung in der Hitze oder im heissen Auto wesentlich schneller einen lebensgefährlichen Hitzschlag als Menschen.

 

Als Alarmzeichen zu betrachten sind:
Verstärktes Hecheln, Herumspringen im Fahrzeug, lautes Jaulen oder Winseln, aber auch Mattigkeit, Apathie und Bewusstlosigkeit.

Wie befreien ohne Konsequenzen für den Retter?

In einem Einkaufszentrum sollte man sofort den Besitzer ausrufen lassen (Kennzeichennummer), zudem sollte die Polizei verständigt werden. Ist der Besitzer nicht zu finden oder geht es dem Tier schon sehr schlecht, darf die Autoscheibe eingeschlagen werden. Das Tier sollte danach in den Schatten gebracht werden und mit Wasser oder nassen Tüchern gekühlt werden, auch etwas Wasser in den Mund träufeln kann nützlich sein. Ein Tierarzt sollte sofort verständigt werden.

WICHTIG: Erstellen Sie ein Protokoll über den Ablauf der Aktion, denn nicht jeder Tierhalter ist für eine Rettung dankbar und könnte eine Schadenersatzforderung für die beschädigte Autoscheibe stellen.

Und im Winter?

Im Winter besteht das Problem der Auskühlung, kurze Wartezeiten bis 30 Minuten können mit einer Decke überbrückt werden. Länger sollte man den Hund nicht bei Minustemperaturen im Auto eingesperrt haben, da er sich dort nicht gross bewegen kann und so auskühlen kann.

tw