2017 soll wie von der BauernZeitung exklusiv angekündigt, eine erste Versuchsmenge an IP-Suisse-Zucker produziert werden. Dazu hat die IP-Suisse mit den Zuckerrübenpflanzern und den Zuckerfabriken ein Projekt ausgearbeitet. In diesen Tagen erhalten nun alle Rübenpflanzer Post.
Schweizweiter Versuch
Die erste Versuchsmenge beträgt 5000 Tonnen IP-Suisse-Zucker. Das bedeutet rund 32'000 Tonnen Zuckerrüben und entspricht einer Anbaufläche von etwa 300 Hektaren. Gesucht sind also rund 100 Produzenten. Die Versuchsproduktion soll vorerst regional nicht eingeschränkt sein. Falls später aber die Warenflüsse einmal getrennt werden sollten, könnten die Anbauregionen eingeschränkt werden.
Der Anbau soll nach einer mengenbasierten Bilanzierungsmethode erfolgen, ähnlich dem System Ökostrom.
Niklaus Hofer, Ackerbauleiter bei der IP-Suisse, betont aber, dass dies ein befristeter Zustand sei. Falls der Versuch glückt und der IP-Suisse-Zucker tatsächlich am Markt gefragt ist und substanzielle Mengen verarbeitet werden, könnten künftig in den Zuckerfabriken zuerst die Bio-, dann die IP- und anschliessend die konventionellen Rüben verarbeitet werden. Die IP-Suisse-Prämie beträgt 40 Franken pro Tonne A-Zucker.
Labelanforderungen
Für den Versuchsanbau kommen Betriebe in Frage, die die gesamtbetrieblichen Grundanforderungen der IP-Suisse erfüllen und mindestens 17 Biodiversitätspunkte erreichen.
Ausserdem soll der IP-Suisse-Zuckerrübenproduzent «bienenfreundlich» anbauen. Das heisst, er muss auf mindestens zehn Aren einen der folgenden Biodiversitätsbeitragstypen bewirtschaften: Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge (Bienenweide), Buntbrache, Rotationsbrache oder Saum auf Ackerfläche.
Pflanzenschutz beschränkt
IP-Zuckerrübenpflanzer dürfen Fungizide nur einmalig einsetzen. Daher empfiehlt die
IP-Suisse, cercospora-tolerante
Sorten wie Samuela und Elina anzubauen. Herbizide mit dem Wirkstoff Chloridazon sind verboten. Ausserdem verbieten die Labelanforderungen sämtliche Insektizide auf der Kultur, als Köder sowie Granulat. Die Saatgutbeizung ist erlaubt.
Aufwind für Nachhaltigkeit
Der IP-Suisse kommt dieses Projekt sehr entgegen. Sie plant laut Geschäftsführer Fritz Rothen, bis 2020 das nachhaltigste und bekannteste Lebensmittel-Label der Schweiz zu werden. Auch gehöre die Zusammenarbeit auf allen Stufen zum Erfolgskonzept der IP-Suisse.
Jasmine Baumann
Mehr zum Thema in der Ausgabe der BauernZeitung vom 27. Januar 2017