Der Aktionsplan war vom Bundesrat am 16. Februar zur Kenntnis genommen und zu Handen der Kantone im Rahmen einer Vorkonsultation verabschiedet worden, wie damals in einer Medienmitteilung festgehalten wurde. Jetzt hat ein gross aufgemachter Artikel im "Schweizer Bauer" für erhebliche Unruhe bei den Bauern gesorgt und zu einem Vorstoss im Rahmen der Fragetunde des Nationalrats geführt.

Lockerung des Bodenrechts

In seiner Antwort auf die Frage von Andreas Aebi hält der Bundesrat fest, dass "weder die Enteignung von Landwirtschaftsland zugunsten der Ökologisierung noch eine Änderung des Enteignungsrechts vorgeschlagen" werde. Eine der vorgeschlagenen Massnahmen sei der erleichterte Landerwerb und die Verwaltung von Flächen mit hohem Biodiversitätswert durch die öffentliche Hand. Dazu müsste das bäuerliche Bodenrecht angepasst werden. Land, das dem bäuerlichen Bodenrecht untersteht, kann heute selbst dann nicht von der öffentlichen Hand erworben werden, wenn der Bauer zum Verkauf bereit ist. Eine Handänderung wäre  in Zukunft zwar möglich, würde aber weiterhin das Einverständnis des Landeigentümers voraussetzen. Nach Auskunft von Bodenrechtsexperten, könnte der Verkauf von Land, das bereits jetzt mit grossen Bewirtschaftseinschränkungen verbunden ist, für den Bauern vorteilhaft sein, wenn er es im Gegenzug von der öffentlichen Hand mit  entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen pachten kann.

Umsetzung von 2020 bis 2040

Der Aktionsplan zur Umsetzung der Biodiversitäts-Verpflichtungen ist ein langfristig angelegtes Projekt. Nach der Vorkonsultation bei den Kantonen soll, wie der Medienmitteilung des Bundesrats entnommen werden kann, im Frühjahr 2016 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet werden. Danach wird bis 2020 eine Vorbereitungsphase folgen. Die Umsetzungsphase ist bis 2040 geplant. Die Kosten werden dafür auf jährlich rund 210 Mio Fr. geschätzt. Ziel ist die Ausscheidung einer Biodiversitätsfläche von 17 Prozent der Schweiz, wobei Waldflächen mitgezählt werden.

BauZ