Der Bundesrat schlägt bereits eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können.
Im Jagdgesetz will der Bundesrat aber Bedingungen dafür verankern. Der Wolfsbestand soll nur dann dezimiert werden dürfen, wenn Wölfe trotz Schutzmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.
Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) beantragt ihrem Rat nun mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein. Zudem soll keine absolute Pflicht zu Schutzmassnahmen bestehen.
Jagd auf Biber und Luchse
Weiter hat die Kommission mit jeweils 7 zu 4 Stimmen entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen. Zum Luchs hält die Kommission fest, das Zeitfenster für die Regulierung des Bestandes betrage lediglich sechs Wochen pro Jahr.
Beim Biber will die UREK ausserdem die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich der Bund an der Finanzierung von Schutzmassnahmen bei Infrastrukturen von öffentlichem Interesse und der Vergütung von Schäden beteiligen kann. Damit setzt sie das Anliegen einer Standesinitiative des Kantons Thurgau um.
Minderheiten für Bundesratsversion
Die Version des Bundesrates schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.
Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber werden im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen dem Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.
Vereinheitlichte Jagdprüfung
Über andere Punkte hatte die Kommission schon an einer früheren Sitzung entschieden. Sie zeigte sich einverstanden damit, dass die Jagdprüfungen harmonisiert werden und dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten ohne Zustimmung des Bundes vorübergehend verkürzen dürfen. Hingegen beschloss sie, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.
In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Revision des Jagdgesetzes mit 6 zu 4 Stimmen gut. Im Vordergrund stünden tragfähige Lösungen für das Zusammenleben von Menschen und Wildtieren, schreibt sie. Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Änderungen des Jagdgesetzes.
Der Umgang mit dem Wolf gibt im Parlament seit Jahren zu reden. Der Bundesrat suchte einen Weg, der mit der Berner Konvention vereinbar ist. Er möchte den Schutzstatus des Wolfes in der Konvention von "streng geschützt" auf "geschützt" zurückstufen. Das Umweltdepartement wurde beauftragt, dem Europarat den Antrag bis Ende Juli 2018 einzureichen. Das Begehren ist allerdings schon einmal abgelehnt worden.
sda