Für am meisten Diskussionen sorgt bei der Teilrevision des Jagdgesetzes der Wolf. In der Vernehmlassung wird
jedoch der Umgang mit weiteren Tieren zur Diskussion gestellt. Darunter auch solche, die der Landwirtschaft bestens als Schadenstifter bekannt sind. Die Vernehmlassungsfrist dauert noch bis am 30. November.
Wildschäden vorbeugen
Die 2012 mit einer Revision der Jagdverordnung geänderten Bestimmungen wurden ins Gesetz überführt und ergänzt. Beim Wildschwein gilt nun per Gesetz die verkürzte Schonzeit vom 1. März bis 30. Juni. Bereits 1998 hob der Bundesrat die Schonzeit junger Wildschweine ausserhalb des Waldes ganzjährig auf. Diese Bestimmung ermöglicht es den Kantonen, land-
wirtschaftlichen Wildschweinschäden vor
zubeugen.
Ausserdem, so schreibt das Bundesamt für Umwelt (Bafu) in den Erläuterungen zur Vernehmlassung, könnten Wildschweine im Februar besonders effizient und tierschutzgerecht bejagt werden.
Saatkrähe jagdbar
Die Schonzeiten für alle einheimischen Krähenvögel (Rabenkrähe, Saatkrähe, Elster und Eichelhäher) wird ebenfalls auf Gesetzesstufe verankert. Zwischen dem 16. Februar und dem 31. Juli ist es verboten, diese Vögel zu jagen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme hinsichtlich des Schutzes für die Rabenkrähe zur Abwehr landwirtschaftlicher Schäden, wie z. B. am keimendem Mais, in Kirschenplantagen oder an Siloballen. Solche Schäden werden vor allem durch Schwärme von Rabenkrähen hervorgerufen. «Um zugunsten der landwirtschaftlichen Produktion die Abwehr solcher Rabenkrähenschwärme und deren Schäden weiterhin zu gewährleisten, erhalten Schwärme der Rabenkrähe auf landwirtschaftlichen Kulturen keine Schonzeit», schreibt das Bafu weiter. Fernab solcher Kulturen, wie z. B. im Wald, gilt jedoch für alle Rabenkrähen die bundesrechtliche Schonzeit.
Neu per Gesetz jagdbar wird die Saatkrähe. Der Bestand hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. Die Saatkrähe sorgt vor allem in Siedlungen für Ärger. Die Lärmentwicklung und die Verschmutzung durch den Kot der Tiere stehen dabei im Vordergrund.
Julia Overney