UÜber exotische Problempflanzen, welche wirtschaftliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursachen oder die Gesundheit und Artenvielfalt schädigen, soll mehr informiert werden, um die Bevölkerung für die nötige Bekämpfung zu sensibilisieren. Das bezweckt ein neues Merkblatt der Umweltschutzstellen der Zentralschweizer Kantone. Thematisiert werden die verbotenen Arten wie drüsiges Springkraut, Riesenbärenklau, Essigbaum, asiatischer Staudenknöterich und nordamerikanische Goldruten. Aber auch Problempflanzen wie Sommerflieder, Kirschlorbeer, seidiger Hornstrauch, Götterbaum und asiatische Geissblätter.
Gartenbesitzer werden aufgerufen, solche Pflanzen in Gärten durch einheimische, unproblematische Arten zu ersetzen. Es könne Jahre dauern, bis solche Bestände von Problempflanzen beseitigt seien, umso wichtiger sei die gezielte Bekämpfung, um weitere Ausbreitung zu verhindern.
Erdmandelgras im Mais
Bereits im Landwirtschaftsland ausgebreitet haben sich weitere Problempflanzen: Erdmandelgras und Wasserkreuzkraut sind aus landwirtschaftlicher Sicht nachhaltig zu bekämpfen. Aber auch Ambrosia wegen den allergenen Pollen oder Staudenknöterich wegen Schäden an Infrastrukturen bereiten Sorgen. Erdmandelgras sei im Kanton Luzern derzeit in Inwil, Ballwil, Hochdof, Dagmersellen und Reiden in Einzelparzellen vorhanden, erklärt der Luzerner Pflanzenschutzberater Heinirch Hebeisen. Momentan rund 20 cm gross, werden jetzt neue Stolone und Erdmandeln gebildet. Im Mais sollte jetzt gegen dieses Gras eine Unterblattbehandlung mit Basagran gemacht werden, empfiehlt Hebeisen. Auch wiederholtes Hacken störe die Erdmandelbildung, wobei die Verschleppung zu verhindern sei.
Früh gegen Kreuzkräuter
Das Wasserkreuzkraut habe vom nassen Frühjahr profitiert, Grasnarbenschäden würden die Keimung begünstigen. Befallen sind Feuchtgebiete im Entlebuch und in der Agglomeration Luzern. Die Pflanzen sollten jetzt vor dem Versamen ausgerissen werden, beispielsweise mit dem Kreuzkrautstecher. Chemische Behandlung sei erst im September und Frühjahr sinnvoll, dies ist aber in Naturschutzgebieten nicht möglich. Jakobskreuzkräuter sind häufig auf Extensiv- und Ruderalflächen festzustellen. Die Pflanzen sollten jetzt vor der Samenreife ausgerissen und im Kehricht entsorgt werden. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang, dass Landwirte auf ihren Flächen zwar sehr bemüht sind, dieses für Rindvieh giftige Kraut loszuwerden. Auf Industriebrachen oder Bahnarealen kann wegen fehlendem Unterhalt - angeführt werden als Begründung fehlen qde personelle Ressourcen oder Spardruck - die Absamung aber oft nicht verhindert werden, und gelangt somit auch wieder auf Kulturland.
Ackerkratzdisteln köpfen
Hebeisen weist auch auf die Ackerkratzdisteln hin, die vor dem Abblühen zu köpfen und die Blüten im Kehricht zu entsorgen sind. Von den verschiedenen Distelarten seien die mehrjährige Ackergänsedistel, die gelb blüht und Wurzelauslaäufer bildet, sowie die violett blühende Ackerkratzdistel für die Landwirtschaft problematisch.
js