Der Bundesrat hatte mit der Revision der Tierzuchtverordnung die Unterstützung der Beständeschauen durch den Bund per Ende 2014 einstellen wollen. Begründung: die Beständeschauen haben mit der Exterieurbeurteilung keinen züchterischen Wert mehr. Dieser Beschluss stiess bei den Viehzüchtern in den davon betroffenen Kantonen, vorab Bern, Solothurn und Wallis, auf geharnischte Reaktionen. Der Widerstand hat gefruchtet.
Kantone müssen sich beteiligen
Nachdem der Ständerat in der Wintersession den Vorstoss von Zanetti mit grosser Mehrheit unterstützt hatte, wurde in Gesprächen mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann und dem Bundesamt für Landwirtschaft eine einvernehmliche Lösung gefunden. Sie sieht vor, dass der Bund die Beständeschauen weiterhin unterstützt, wenn sich der Kanton zur Hälfte beteiligt. Dafür stellt er die gleiche Summe wie bisher zur Verfügung.
Deutliche Mehrheit für Motion
Angesichts dieser Ausgangslage war die Motion Zanetti eigentlich überflüssig geworden. Mit 113 zu 53 Stimmen nahm der Nationalrat sie aber am Donnerstag gleichwohl deutlich an. Die Mehrheit demonstrierte so, wie sehr ihr am Herzen liegt, dass die Tradition der Beständeschauen v.a. als gesellschaftliche Treffpunkte und aus touristischen Gründen weiter gepflegt wird.
hag