Im nächsten Frühjahr muss dann zum ersten Mal ungebeiztes Getreidesaatgut eingesetzt werden. Betreffen wird dieses Verbot auch Gerstensaatgut, welches die Übertragung des gefürchteten Gelbverzwergungsvirus durch Blattläuse verhindert; und Weizensaatgut, welches als Vorkultur von Kartoffeln zur Drahtwurmbekämpfung ausgesät werden kann.
Für das nächste Saatjahr müssen sich Landwirte umstellen. Während es zur Drahtwurmbekämpfung kaum effektive Lösungen gibt, empfiehlt der Fachmann die Aussaat von Gerste, auf den Oktober zu verschieben. Auch das restliche Wintergetreide sollte möglichst spät gesät werden.
Katrin Erfurt