Das Zürcher Gesetz über Jagd und Vogelschutz ist eines der ältesten Gesetze im Kanton und nicht mehr zeitgemäss. Im Vergleich zu früher haben sowohl das Schwarzwild als auch das Rotwild stark zugenommen. Geschützte Arten wie der Biber verbreiteten sich stark. Auch mit dem vermehrten Auftreten von Grossraubtieren wie Luchs oder Wolf sei zu rechnen.
Neu sollen deshalb unter anderem die Jagdreviere durch den Kanton eingeteilt werden. «Die Einteilung soll nach jagdlichen und wildbiologischen Kriterien erfolgen und sich nicht mehr hauptsächlich an den Gemeindegrenzen orientieren.» Die Reviere sollen auch nicht mehr an den Meistbietenden versteigert, sondern an jene Gruppe vergeben werden, welche «die beste Gewähr für einen einwandfreien Jagdbetrieb» garantiert.
Zudem wird die bisherige Regel, wonach Personen ohne Ausbildung für bis zu sechs Tage im Jahr als Jagdgäste eingeladen werden können, aufgehoben. Gemäss Entwurf «soll nur noch jagen dürfen, wer eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung durchläuft».
Zum Entwurf des neuen Gesetzes sich können sich unter anderem Gemeinden, Parteien und Verbände bis am 14. Juli äussern.
sda