Der Bund will die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel (PSM) in Bächen, Flüssen und Seen anheben. In der schon aufgeladenen Situation, seit Glyphosat in aller Munde ist oder die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Ernährung» läuft, ist der Zeitpunkt unglücklich gewählt. Dennoch ist es eine gute Sache, dass die Grenzwerte konkret festgelegt werden.

Grund für die Anpassung

Warum will das Bundesamt für Umwelt (Bafu) gerade jetzt die Grenzwerte erhöhen? In der Gewässerschutzverordnung wurde bisher kein nachvollziehbarer, sondern ein einheitlicher Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter für alle PSM festgelegt, ungeachtet ihrer Giftigkeit. Der Bund will nun diesen willkürlichen Grenzwert in einer Teilrevision der Gewässerschutzordnung für 38 PSM anpassen. Toxizitätsstudien, welche die effektiven Schäden, die PSM in der Natur anrichten, messen, ergaben eine Notwendigkeit: «Neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass einige Chemikalien bei tieferen, andere bei höheren Konzentrationen als dem heutigen Einheitswert die Gewässerlebewesen schädigen. Dies gilt auch für die organischen Pestizide», schreibt das Bafu auf seiner Website. Mit den neuen Werten sollen in Zukunft gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität ergriffen werden. Auch will der Bund ausgewählte Abwasserreinigungsanlagen schrittweise mit speziellen Einrichtungen zur Beseitigung von Chemikalien wie Bioziden, PSM und Medikamenten ausstatten. Die Anpassung der Grenzwerte ist als Zusatz des schon existierenden Aktionsplans vorgesehen. Dieser soll helfen die Einträge in die Gewässer deutlich zu verringern.

Katrin Erfurt

Der vollständige Artikel wird am 22. Dezember in der Printausgabe der BauernZeitung erscheinen.

Inhalt:

  • Welche Auswirkung hat die Grenzwertanpassung auf das umstrittene Totalherbizid Glyphosat?
  • Wie äussern sich Franziska Herren, die Initiantin der Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Ernährung» und der Schweizer Bauernverband zu dem Thema?
  • Pflanzenschutzmittel - Sündenbock, oder sind doch andere biologisch wirksame Substanzen schädlicher für Gewässer?
  • Was beinhaltet das Gewässerschutzgesetz?