Der Landwirt und ein Kollege bewachten in jener Nacht im Oktober 2016 auf dem Hanffeld in Niedermuhlen die Pflanzen, als sie plötzlich Hanfdiebe entdeckten. Mehrere Eindringlinge versuchten Hanf vom Feld zu ernten, wie die Berner Zeitung berichtet.
Mit Schrot gegen Mistgabel
Der Bauer und sein Kollege verfolgten einen der Diebe und schossen mit Gumischrot auf ihn. Auch mit einem Baseballschläger prügelten sie auf ihn ein. Schliesslich fesselten sie ihn und sperrten ihn zwei Stunden in einen Rübenkeller. Die Begleiter des Diebes wollten ihm zu Hilfe eilen. Da kam es zum erneuten Händel. Worauf einer der unbekannten Diebe den Landwirten mit einer Mistgabel in die Hand stach. Nun wechselte dieser von Gummischrott auf Bleischrot und schoss in Richtung der Gruppe, wie die Zeitung weiter berichtet. Drei Wochen später erst erfuhr die Polizei von dem Vorfall. Beide Parteien wollten wohl nicht, dass das Ganze ans Licht kommt.
32 Monate Haft und 5'000 Franken Genugtuung
Das Regionalgericht Bern Mittelland hat nun den Landwirten zu einer Haftstrafe von 32 Monaten wegen Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung, Nötigung und Widerhandlungen gegen das Betäubungsgesetz verurteilt. Davon sind 12 Monate unbedingt. Der Kollege des Landwirten wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt. Zudem müssen beide den Hanfdieben 5'000 Franken Genugtuung bezahlen.
Hanf nur für die Schweine angebaut
Der Landwirt war bereits Vorbestraft für illegalen Hanfanbau im Jahr 2015. Vor Gericht gab er an, dass er das Hanf nur für seine Schweine angebaut habe. Er sei ihm nicht bewusst gewesen, dass die Pflanzen bis zu zehn Prozent THC enthielten. Der Grenzwert liegt hingegen bei ein Prozent. Das Gericht wollte ihm die Aussage nicht recht glauben. Jedoch muss er seine bedingte Vorstrafe nun doch nur teilweise absitzen. Das Gericht attestiert, es habe ein Umdenken beim Angeklagten statt gefunden. Dieser würde in Zukunft die Finger vom Hanf lassen.