Häufig gelangen durch falsche Anwendung am Waschplatz oder fehlende Abfangsysteme Pflanzenschutzmittelhaltige Abwasser in das Grundwasser oder in Oberflächengewässer. Gelangen sie in die Abwasserkanalisation, sind Kläranlagen nicht in der Lage, Rückstände von Pflanzenschutzmitteln abzubauen oder aus dem Abwasser herauszufiltern. Eine korrekte Handhabung ist daher beim Reinigen der Feldspritze und Entsorgen von belastetem Waschwasser wichtig.
Richtiges Entsorgen des Waschwassers
Bei Vorhandensein einer aktiven Güllegrube auf dem Betrieb, kann die Befüllung und die Reinigung der Spritze auf einem dichten Platz vorgenommen werden, der an die Güllegrube angeschlossen ist. Das Waschwasser wird dann direkt in die Güllegrube eingeleitet und später mit der Gülle aufs Feld ausgebracht. Ein separater Rückhaltetank ist dabei nicht notwendig.
Diese Lösung ist für Betriebe mit Tierhaltung oftmals die einfachste und günstigste Lösung. Das Risiko für Gewässerverunreinigungen durch Pflanzenschutzmittel ist dabei sehr gering. Die zusätzlich in die Güllegrube eingeleitete Waschwassermenge muss allerdings bei der Planung berücksichtigt werden, um das erforderliche Lagervolumen bestimmen zu können.
Einschränkungen: Das Verhältnis zwischen Gülle, Stallreinigungswasser etc. und verschmutztes Waschwasser vom Reinigen der Spritze muss einkalkuliert werden. Denn das Waschwasser muss genügend verdünnt werden, damit es nicht zu Phytotoxizität, Vergiftung von Nutztieren oder zu unzulässigen Pflanzenschutzmittel-Rückständen auf Kulturpflanzen beim Ausbringen der Gülle kommt.
Bei Grundwasserschutzzone S2 benötigt der Betrieb eine Ausnahmebewilligung zum Gülleaustrag. Die Gülle darf dabei keine Pflanzenschutzmittel enthalten, die für den Einsatz in der Zone S2 verboten sind.
Desweiteren ist zu beachten, dass eine nicht mehr genutzte Güllegrube (verschlossen) nicht für die Lagerung von Waschwasser verwendet werden darf. Sie entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben für die Lagerung wassergefährdeter Flüssigkeiten wie z.B. die Doppelwandigkeit.
Biologische Behandlungssysteme
Wenn die Reinigung der Spritzgeräte nicht auf der Behandlungsfläche durchgeführt wird oder wenn das bei der Reinigung entstehende, mit Pflanzenschutzmittel verschmutzte Abwasser nicht in die Güllegrube eingeleitet werden kann, muss es aufgefangen und separat behandelt werden, um Gewässerverunreinigungen vorzubeugen.
Die Behandlung Pflanzenschutzmittelhaltiger Abwässer erfordert daher spezielle Anlagen wie beispielsweise sogenannte Biobacs, Biobeds und Biofilter. Seit diesem Jahr unterstützen der Bund und die Kantone im Rahmen des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel jeweils zu 25 Prozent den Bau derartiger Behandlungssysteme.
Das Zwischengelagerte Waschwasser im Lagertank kann dann in ein solches Behandlungssystem eingeleitet werden.
Behandlungssystem Biobed
Das Biobed besteht aus einer Betongrube mit einer befestigten Fahrspur und ist mit Substrat gefüllt. Die Spritze wird direkt auf dem Biobed befüllt und gereinigt. Das Waschwasser wird im Biobed aufgefangen, weshalb ein separater Reinigungsplatz nicht notwendig ist. Damit Regenwasser das System nicht belastet, hilft eine zusätzliche Bedachung (ggf. wegrollbar).
Einschränkungen: Eine kontrollierte Ausbringung des Waschwassers ist in diesem System nicht möglich. Es besteht daher die Gefahr, dass das Substrat vernässt, was den Abbau der Pflanzenschutzmittel hemmt oder unterbindet.
In einem Video erklärt die Firma Bayer, wie die Biobed-Anlage funktioniert:
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Behandlungssystem Biobac
Biobac ist ein überdachter Substrat-Behälter von 60 bis 80 cm Tiefe. Das Waschwasser aus dem Lagertank wird dosiert über eine Bewässerungsanlage auf das Substrat ausgebracht.
Vertical Green Biobed
Das Vertical Green Biobed ist eine Variante des Biobacs. Es besteht aus einem Metallgerüst und vertikal angeordneten Modulen, weshalb das System weniger Platz benötigt. Das Waschwasser wird von oben auf das Substrat ausgebracht.
Phytobac
Eine weitere Variante des Biobacs ist das Phytobac. Es besteht auch aus einzelnen Modulen (Kunststoffwannen) mit einer Oberfläche von 5 m2 und einer Überdachung. Die Module können flexibel erweitert werden. Das Substrat besteht aus Oberboden, welcher vom Betrieb stammen kann.
Einschränkungen: Platzbedarf je nach Grösse der Anlage.
In einem Video erklärt die Firma Bayer, wie die Phytobac-Anlage funktioniert:
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Biofilter
Neben Vertical Green und Phytobac ist auch der Biofilter eine Variante des Biobacs. Allerdings ist der Biofilter kleiner und flexibler.
Der Biofilter besteht aus einem Metallgerüst und 2 bis 3 übereinander angeordneten Kunststoff-Containern, wodurch viel Platz eingespart wird und das System mobil macht. Die Container werden mit Substrat gefüllt. Das Waschwasser sickert dann langsam von einem Behälter in den nächsten. Dabei wird es filtriert und kann für das Anmischen von Spritzbrühe oder die Bewässerung genutzt werden.
Einschränkungen: Beschränkte Verdunstungsleistung wegen geringer Oberfläche und fehlender Begrünung.
Nicht biologisches Behandlungssystem
Auch vom Bund unterstützt, werden Osmofilm-Anlagen. Diese sind mobil und brauchen wenig Platz. Die Osmofilm-Anlage besteht aus einem Metallgerüst und Behältern mit einem Kunststoffsack (aus für Wasser selektiv permeablen Membran).
Das Waschwasser wird im Kunststoffsack gesammelt, es verdunstet und zurück bleiben die konzentrierten Pflanzenschutzmittel-Rückstände.
Einschränkungen: Die Osmofilm-Anlage hat eine beschränkte Verdunstungsleistung und kann nicht zu jeder Jahreszeit eingesetzt werden. Der Kunststoffsack muss mit seinen Rückständen als Sonderabfall entsorgt werden.
In einem Video von Sabine Wieland der Inforama Koppigen wird die Funktion der Osmofilm-Anlage erklärt (ab 3:05 min):
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Eine Übersicht zu allen Behandlungssystemen finden Sie in der PDF der Agridea auf Seite 10 und 11.
Verstärkung der Kontrolle gewässerrelevanter Aspekte
Der Bund will die Kontrollen gewässerrelevanter Aspekte verstärken. Dazu gehören Kontrollen von Waschplätzen für die Spritzgeräte, Spülung und Reinigung der eingesetzten Geräte, die Entsorgung der Pflanzenschutzmittel-haltigen Abwässer, Pufferstreifen zu Gewässern und Biotopen und die Kontrolle der in der Bewilligung festgelegten Anwendungsvorschriften. Zuständig für die Kontrollen sind die zuständigen kantonalen Stellen. Bis 2021 möchte man zunächst aber erst einen Testlauf mit 100 Betrieben durchführen und auswerten.