Heute liegt die Gewerbegrenze im Kanton Bern für Landwirtschaftsbetriebe in der Talzone bei 1,0 SAK und im Berg-/Hügelgebiet bei 0,75 SAK. Ein parlamentarischer Vorstoss (Motion Graber) verlangt, dass die Gewerbegrenze im Kanton Bern generell auf 0,6 Standardarbeitskraft (SAK) gesenkt wird. Der Regierungsrat schlägt für die Umsetzung der Motion zwei Varianten vor.

Variante eins sieht eine einheitliche Gewerbegrenze im Berg-/Hügelgebiet und der Talzone von 0,6 SAK vor. Damit erhielten etwa 85 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe im Kanton den Gewerbestatus – zehn Prozent mehr als heute.

Variante zwei sieht für das Berg- und Hügelgebiet eine Grenze von 0,6 SAK vor. Im übrigen Kantonsgebiet soll weiterhin der Wert von 1,0 SAK gelten. Mit dieser Variante würden rund 80 Prozent der Betriebe im Kanton den Gewerbestatus erreichen, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung.

Strukturentwickung behindert

Die Berner Exekutive ist der Auffassung, dass mit einer generellen Grenze bei 0,6 SAK die Strukturentwicklung behindert würde. Diese sei jedoch erforderlich zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Eine Umfrage habe gezeigt, dass kein anderer Kanton beabsichtige, die Gewerbegrenze generell in allen Produktionszonen auf 0,6 SAK zu senken, so der Regierungsrat.

Die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über das bäuerliche Boden- und Pachtrecht dauert bis am 18. April 2017. Weitere Informationen finden sich hier.

lid