Letzte Woche präsentierte Agroscope die Zahlen zum landwirtschaftlichen Einkommen 2015. Das Betriebseinkommen lag um 6,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dass hingegen das ausserlandwirtschaftlichen Einkommen um 3,4 Prozent zugenommen habe, sei auch kein Trost, schreibt der SBLV in einer Medienmitteilung. Das bedeute, dass die Bäuerinnen und Bauern für mehr Arbeit weniger Geld eingenommen hätten.
Zudem stelle der SBLV einmal mehr fest, dass das landwirtschaftliche Einkommen gegenüber vergleichbaren Einkommen viel zu tief ausfalle. Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes, der ein vergleichbares Einkommen vorschreibe, könne deshalb als toter Buchstabe bezeichnet werden.
Zudem müsse man sich fragen, ob gemäss Artikel 41 der Bundesverfassung, der ein minimales Einkommen für Erwerbstätige vorschreibe, nicht ein Verfassungsbruch vorliege.