Im August 2016 wurde das neue Berechnungssystem für die Rückkaufspreise der Vertragsaufzucht eingeführt. Alois Steiner, Alpthal, selber Mitglied der nationalen Aufzuchtkommission, orientierte kürzlich die Mitglieder der IG Schwyzer Vertragsaufzucht. Bei der neuen Berechnung der Entschädigungen werden der aktuelle Milchpreis, der Fleischpreis für RV T3 sowie die Nutzviehpreise berücksichtigt und mit der entsprechenden Gewichtung in einem Index festgelegt. Das neue System sei transparent und Preisanpassungen würden je nach Marktverhältnissen in den genannten Sektoren automatisch erfolgen, ergänzte Steiner.
Definitiv erst beim Rückkauf
Die Monatspauschale werde mit dem neuen System erst beim Rückkauf der Tiere definitiv festgelegt. Noch verstärkt würde das Erstkalbealter berücksichtigt. "Kalben Rinder unter 24 Monaten, so beträgt die Monatspauschale Fr. 119.–, bei Tieren ab 34 Monaten Erstkalbealter, sinkt sie auf Fr. 81.–. Allerdings wird das Gewicht der trächtigen Rinder ebenfalls berücksichtigt. Ist dieses weniger als 550 Kilogramm schwer, werden Abzüge vorgenommen", informierte Steiner. Im Weiteren kann ein Milchzuschlag für nicht abgetränkte Kälber erhoben werden. Dieser Zuschlag erfolgt während der Dauer des effektiven Tränkens und muss zwischen den Vertragspartnern abgemacht werden. Das neue System sei aber einzig eine Empfehlung, so Alois Steiner. Von Verträgen, welche heute problemlos und zur Zufriedenheit beider Partner aus-geführt werden, soll nicht abgewichen werden, waren sich die Anwesenden einig.
Ad-libitum-Tränke für Kälber
Benjamin Bucher von der Abteilung Beratung und Weiterbildung, Pfäffikon, informierte über die neue Methode der ad-libitum-Tränke für Kälber. "Die Kälber sollen einen guten Start erhalten. Bei der ad-libitum-Fütterung erhalten die Kälber Milch, am besten angesäuert, zur freien Verfügung", stellte Bucher klar. Laut Studien könne mit dieser Fütterung einer ungenügenden Energieversorgung der Kälber in den ersten drei Wochen vorgebeugt werden, da die Kraftfutteraufnahme nur ungenügend sei. Ohne ausreichend Milch könnten die Kälber keine Energiereserven aufbauen und würden Krankheiten weniger gut abwehren. Zudem seien die täglichen Zunahmen deutlich höher und das Jungtier habe mehr Körpertiefe, führte der Fütterungslehrer aus.
Hunger ist nicht förderlich
Die Ergebnisse der ad-libitum-Fütterung lassen sich damit erklären, dass rationiert getränkte Kälber unter Hunger leiden. Deshalb neigen sie dazu, die ihnen angebotene Milch so schnell wie möglich aufzunehmen. Dies kann zu Durchfall und damit Energiemangel führen. Die ad-libitum-getränkten Kälber würden dieses Hungergefühl nicht kennen und nehmen damit die Milch langsamer auf, machen immer wieder Pausen und ermöglichen eine intensive Labfermentierung. Damit die neue Fütterungsmethode erfolgreich sein kann, gelte es zu beachten, dass der Eiweissgehalt der Milch nicht zu stark variiere und die Hygiene hochgehalten werde, erklärte Benjamin Bucher. Der Tierhalter müsse sich zudem von Beginn weg überlegen, nach welchem System er das Kalb aufziehen wolle. Ein Wechsel des Tränkeregime sei nicht mehr möglich, orientierte der Referent.
Rund 80 freie Aufzuchtplätze
Der Interessengemeinschaft Schwyzer Vertragsaufzucht gehören 62 Betriebe an. Die Anzahl freier Aufzuchtplätze beläuft sich auf rund 80 Stück. Sie werden auf der Internetseite www.bvsz.ch unter der Rubrik der Vertragsaufzucht aufgeschaltet. Die Jahresrechnung schloss ausgeglichen. Die Mitgliederbeiträge von Fr. 20.– wurden von der Versammlung bestätigt.
Franz Philipp