Die Alpsaison hat begonnen. Tausende Rinder, Kühe, Schafe und Ziegen verbringen wieder den Sommer auf der Alp. Dabei sollten diese frei von Krankheiten wie Euterentzündungen, Lahmheiten oder infektiösen Augenentzündungen usw. sein. Damit keine ­Probleme mit der Tierverkehrsdatenbank entstehen, müssen sämtliche Zu- und Abgänge via www.agate.ch gemeldet werden. Dabei sind die Informationen der Tierverkehrsdatenbank zu den verschiedenen Meldearten und -möglichkeiten zu beachten.

Um Konflikte mit der Polizei zu vermeiden, dürfen Klauentiere nur mit einem Begleitdokument versehen in einen anderen Betrieb transportiert werden. Auch beim Transport der Tiere gibt es immer wieder Beanstandungen. «Grundsätzlich gibt es viele Vorschriften an die Tiertransporte. Jedes Nutztier muss vor dem Transport durch die Tierhaltenden und die Transporteure untersucht und für transportfähigbefunden werden – unabhängig davon, ob es sich um einen privaten oder gewerbsmässigen Transport handelt», sagt Stefan Kunfermann vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Auch das Transportfahrzeug selber muss so ausgerüstet sein, wie es das Gesetz vorschreibt.


Nicht zusammen befördern


Da diese Entscheidung manchmal schwierig zu treffen sei, hat die Fachgruppe für tierschutzkonforme Tiertransporte und Schlachthöfe in Zusammenarbeit mit den Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzten und dem BLV eine entsprechende Fachinformation erarbeitet. Im Weiteren dürfen Tiere, die mit Fahrzeugen ins Sömmerungsgebiet gebracht werden, nicht mit Schlacht- oder Handelsvieh zusammen befördert werden. Der Transport darf nur in gereinigten und desinfizierten Tiertransportfahrzeugen erfolgen. Und nicht vergessen: Es muss immer ein Begleitdokument erstellt werden.

Blauzungenkrankheit und BVD

Die Blauzungenkrankheit und das BVD-Virus sorgten in den vergangenen Jahren für grosse Unsicherheiten. In dieser Alpsaison gilt bei der Blauzungenkrankheit folgender Standpunkt: «Eine präventive Impfung ist nur sinnvoll, wenn dadurch massive Schäden verhindert werden können. Deshalb muss jeder Serotyp von BT und auch die Epidemien innerhalb der Serotypen individuell beurteilt werden. Aktuell deuten die Berichte aus Frankreich zu BTV-8 nicht auf massive Schäden hin, also bis auf Weiteres keine angeordnete Impfung», sagt Stefan Kunfermann.

Auch wenn die aktuellen Geschehnisse von BTV-4 in Osteuropa und BTV-8 in Frankreich nur mit wenig ausgeprägten Symptomen einhergehen, sei die klinische Überwachung für die Früherkennung der BT wichtig. Folgende Symptome seien zu beachten: Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Schleimhaut im Maul, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Extremitäten. «Stellen Tierhaltende diese Symptome fest, die verdächtig für die BT sind, müssen sie umgehend ihren Bestandstierarzt kontaktieren, der die Untersuchung vornimmt und das zuständige kantonale Veterinäramt informiert», so Kunfermann.

21 Betriebe sind gesperrt

Erfreulicherweise ist das BVD-Virus in der Schweiz fast ganz ausgerottet. Aktuell haben 99,6 Prozent der Schweizer Rindviehhaltungen den Status «BVD-frei». «Vereinzelte Infektionsketten werden jedoch noch festgestellt, sie müssen rasch und konsequent angegangen werden», sagt Stefan Kunfermann. Gesamtschweizerisch seien aktuell 21 Betriebe aufgrund eines BVD-Falls oder -Verdachts gesperrt. Weitere 144 Betriebe haben zurzeit einzelne verbringungsgesperrte trächtige Tiere im Bestand.

Der intensive Tierverkehr stelle generell eine grosse Herausforderung für die BVD-Ausrottung in der Schweiz dar. «Bei der gemeinsamen Sömmerung von Rindern aus verschiedenen Tierhaltungen ist besondere Vorsicht geboten. Sie gilt als Risikofaktor für die Verbreitung der BVD. Befindet sich unter den gesömmerten Tieren ein persistent mit dem BVD-Virus infiziertes Tier (PI-Tier), können sich die anderen Rinder anstecken und bei ihrer Rückkehr das BVD-Virus in ihren Heimbetrieb einschleppen», sagt der Fachmann.


Spezielle Vorschriften

Für Hirten-, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe, in denen Rinder aus verschiedenen Tierhaltungen gehalten werden oder Kontakt zu Rindern anderer Tierhaltungen möglich ist, gelten spezielle Vorschriften. «In solche Betriebe dürfen generell nur Rinder gebracht werden, die keiner Sperre unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-

Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt kann unter sicheren Bedingungen Ausnahmen von der Verbringungssperre für die Sömmerung erlauben. Die geltenden kantonalen Sömmerungsvorschriften seien aber in jedem Fall zu beachten.

Peter Fankhauser