Fast anderthalb Stunden debattierte der Solothurner Kantonsrat am Mittwoch über einen Auftrag von Bauernsekretär Peter Brügger (FDP, Langendorf). Darin fordert er, dass künftig für ökologische Massnahmen kein Ackerland mehr verbraucht werden darf. Das Anpflanzen von Hecken, das Abtragen von Humus auf ackerfähigem Boden oder das Aufstauen von Fliessgewässern führten zum Verbrauch von so genannten Fruchtfolgeflächen. Er sei «kein Feind von ökologischen Massnahmen», hielt Brügger gemäss einem Bericht der «Solothurner Zeitung» im Parlament fest. Aber diese Art von Ökologie sei nicht nachhaltig, weil sie die nicht erneuerbare Ressource Boden, insbesondere die Fruchtfolgeflächen, für immer zerstöre.
Kommission war gegen «absoluten Schutz»
Nur mit einer Stimme Differenz lehnte die zuständige Kommission den Vorstoss ab. Der Erhalt von Kulturland geniesse zwar eine hohe Priorität, sei aber auch Teil einer umfassenden Interessenabwägung zwischen Ackerbau und Ökologie, wurde argumentiert. Es gebe keinen absoluten Schutz für Fruchtfolgeflächen. Bei einem Ja zum Vorstoss seien keine Ersatzmassnahmen mehr möglich und darunter würde der ebenso wichtige Erhalt der Artenvielfalt im Pflanzen- und Tierbereich verunmöglicht», erläuterte Kommissionssprecherin Brigit Wyss (Grüne, Solothurn).
Auftrag wurde von der Debatte ergänzt
Nach einer ausführlichen Debatte folgte dann die grosse Überraschung: Das Parlament stimmte gemäss der «Solothurner Zeitung» mit 50 zu 36 Stimmen dem Auftrag von Peter Brügger zu. Und dies, obwohl auch der zuständige Bau- und Justizdirektor Roland Fürst, der zwar Verständnis für das Anliegen zeigte, sich gegen den Auftrag aussprach. Im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes sei der Kanton vom Bund her aber verpflichtet, ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zu finden. Es bedinge in jedem Fall, eine Interessenabwägung zwischen ökologischen Massnahmen und Ackerland vorzunehmen. Ein Verbot wäre gemäss Fürst kontraproduktiv, weil es weder zielführend noch verhältnismässig wäre. Doch diese Argumentation überzeugte nicht.
Zu gar keinen ökologischen Ersatzmassnahmen auf Ackerland wird es aber gemäss «Solothurner Zeitung» nicht kommen. Denn der Auftrag wurde vor der Debatte so ergänzt, dass Ausnahmen durch die Bundesgesetzgebung erlaubt bleiben.
BauZ
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