Die Wogen waren hoch gegangen, als die grosse Kammer mehrere Standesinitiativen und Motionen annahm, die eine Lockerung des Gewässerschutzes zum Ziel hatten. Als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" war dieses erst 2011 verschärft worden, worauf der Schweizerische Fischerei-Verband die Initiative zurückzog.
Zentrales Element des Kompromisses war die Festlegung des Gewässerraumes: Nur 4000 der insgesamt 15'000 Kilometer stark verbauten Gewässer müssen revitalisiert werden. Dafür muss auch dort, wo nicht revitalisiert wird, der Gewässerraum für den Hochwasserschutz und die natürlichen Funktionen ausgeschieden werden.
Diese Vorschrift stiess in der Umsetzung auf politischen Widerstand. Schon kurz nach Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen verlangten mehrere Kantone, die UREK des Nationalrats sowie der Luzerner CVP-Nationalrat Leo Müller, diese wieder aufzuweichen. Nicht nur der Hochwasser- und Naturschutz, sondern auch die Anliegen der Landwirtschaft, der Gemeinden oder der Grundeigentümer gelte es zu berücksichtigen.
Die UREK des Ständerats hat diese Geschäfte mit Ausnahme der Motion der Schwesterkommission sistiert, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Diese deckt die übrigen Vorstösse inhaltlich weitgehend ab. Ohne Gegenstimme empfiehlt die UREK jenen Punkt der Motion zur Annahme, welcher den Ersatz von Fruchtfolgeflächen betrifft.
Die übrigen Anliegen, etwa betreffend der Interessen der Landwirtschaft oder der Kompetenz der Kantone, lehnte sie ab. Sie ist der Auffassung, dass am Gesetz grundsätzlich keine Korrekturen nötig sind. Nach den Entscheiden des Nationalrats hatte der Fischerei-Verband gedroht, jede Lockerung mit einem Referendum zu bekämpfen.
sda