Im Juni 2014 wurde die 45-jährige deutsche Bankangestellte bei einer Wanderung mit ihrem Hund von einer Herde mit je zehn Mutterkühen und Kälbern angegriffen. Später erlag sie Reanimations-Versuchen ihren Verletzungen. Nach Angaben der zuständigen Exekutive hatten es die Kühe wahrscheinlich auf den Hund abgesehen, der jedoch überlebte.

Die Familie der Verunglückten fordert nun vor Gericht 360'000 Euro Schadenersatz. Der Klägerpartei zufolge sei der Besitzer, ein Landwirt,  dazu verpflichtet gewesen, die Tiere vom Weg abzuhalten. Der 51-jährige Wittwer der Verstorbenen betonte während seiner Einvernahme vor Gericht, dass das Wandern mit Hunden nicht explizit untersagt gewesen und der Wanderweg zudem als «besonders sicherer Weg» beworben worden sei. "Da muss ich doch nicht von einer Gefahr ausgehen". Das Paar war seit mehreren Jahrzehnten regelmässig in dieser Gegend im Urlaub.

Die Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft bereits im Oktober 2014 eingestellt und liess verlauten, dass keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliege.

Nach dem Vorfall wurde über mögliche Konsequenzen der Kuhherden-Attacke diskutiert. Laut dem Newsportal standart.at kreierte die Tiroler Landschaftskammer als erste Massnahme einen Info-Folder mit Illustrationen über das richtige Verhalten auf Weiden.  

Der Zivilprozess wurde vertagt, da das Verfahren nach Meinung des zuständigen Richters dieses Jahr nicht mehr zu Ende kommen würde.

lae