Laut der Motion von Nationalrätin Lisa Mazzone (Grüne) exportiert die Schweiz seit 2011 im Durchschnitt 145 Tonnen Pestizide, deren Einsatz in der Schweiz verboten ist. Die Bestimmungsländer waren mehrheitlich Entwicklungsländer.
Diese Pestizide unterliegen einem Notifikations-Verfahren, das sicherstellen soll, dass die Behörden der Einfuhrländer über die Importe informiert werden und entsprechende Massnahmen treffen können.
Der Bundesrat erachtet ein generelles Ausfuhrverbot für in der Schweiz verbotene Pestizide als nicht verhältnismässig soweit der Schutz von Mensch und Umwelt durch andere Massnahmen erreicht werden kann, welche die Wirtschaftsfreiheit weniger stark einschränken. Dies schreibt er in seiner Antwort auf die Motion.
Der Bundesrat ist aber bereit, einen Entwurf für eine Verordnungsregelung ausarbeiten zu lassen, welche die Ausfuhr von bestimmten, für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährlichen Pestiziden, deren Inverkehrbringen in der Schweiz nicht zugelassen ist, von einer vorgängigen ausdrücklichen Zustimmung des Einfuhrlandes abhängig macht, wie er weiterschreibt.
Dies weil gerade in Entwicklungsländern Arbeitnehmende und Bauern oft nicht über die notwendige Ausbildung, Information und Schutzausrüstung für eine sichere Anwendungspraxis verfügen.
lid